Lade Inhalte...
Premium Asbestsanierung
Lade Inhalte...
Premium Asbestsanierung

Schadstoffkataster, Leistungsverzeichnis, Rückbauvertrag
Erkundung vor der Ausschreibung • Vergleichbare Angebote • Klare Abgrenzung
Wer ohne Erkundungsergebnis ausschreibt, vergleicht keine Preise, sondern Annahmen. Der eine Bieter unterstellt keine Schadstoffe und ist billig, der andere kalkuliert Risiko ein und ist teuer. Welches Angebot besser ist, lässt sich in diesem Zustand nicht sagen.
Kommt es später anders, folgen Nachträge. Ein Nachtrag mitten im laufenden Rückbau ist die teuerste Form, dieselbe Arbeit zu bezahlen — die Baustelle steht still, während verhandelt wird, und die Verhandlungsposition ist denkbar schlecht.
Die Reihenfolge ist deshalb immer dieselbe: begehen, beproben, bewerten, dann beschreiben und erst dann anfragen. Wie Gebäudeschadstoffe insgesamt einzuordnen sind, steht im Ratgeber Schadstoffsanierung.
Der erste Filter. Vor 1993 ist Asbest möglich, vor Juni 1996 alte Mineralwolle, in den 1960er- und 1970er-Jahren PCB in Fugendichtmassen. Das Baujahr sagt nicht, was drin ist, aber es sagt, wonach zu suchen ist.
Bodenaufbau, Wandaufbau, Deckenkonstruktion. Entscheidend sind die verdeckten Schichten: der Kleber unter dem Belag, die Dämmung hinter der Verkleidung, die Spachtelmasse unter der Fliese.
Rohrisolierungen, Nachtspeicheröfen, Brandschutzklappen, Kesselverkleidungen, Dichtungen. Technische Anlagen werden bei der Erkundung regelmäßig vergessen und tauchen dann mitten im Rückbau auf.
Was wurde in dem Gebäude gemacht? Eine ehemalige Werkstatt, Reinigung oder Druckerei hinterlässt andere Belastungen als ein Wohnhaus. Die VDI 6202 unterscheidet dafür primäre, sekundäre und nutzungsbedingte Kontamination.
Welche Wände tragen, wie die Decken spannen, wo Aussteifungen liegen. Davon hängt die Reihenfolge des Rückbaus ab und ob eine Tragwerksplanung hinzukommen muss.
Zufahrt, Stellflächen, Nachbarbebauung, Leitungen. Diese Punkte entscheiden über Verfahren und Kosten oft stärker als die Kubatur des Gebäudes.



Ein Schadstoffkataster ist die systematische Bestandsaufnahme aller Schadstoffe eines Gebäudes. Gebraucht wird es, sobald ein Objekt mit Bauzeit vor 1993 zurückgebaut, entkernt oder umfassend saniert werden soll — und immer dann, wenn eine Ausschreibung vergleichbare Angebote liefern soll. Die VDI/GVSS 6202 Blatt 1 beschreibt den Ablauf von der Erkundung bis zur Entsorgung, Blatt 2 die Grundlagen der Erkundung und Bewertung.
Primär, sekundär, nutzungsbedingt. Die VDI 6202 unterscheidet drei Formen der Kontamination. Primär heißt: Der Schadstoff ist Bestandteil des Baustoffs, etwa Asbest in einer Wellplatte. Sekundär heißt: Ein ursprünglich unbelastetes Material hat den Schadstoff aufgenommen — Mauerwerk neben einer PCB-Fuge, Estrich unter asbesthaltigem Kleber. Nutzungsbedingt heißt: Die Belastung stammt aus dem Betrieb, etwa Öl im Werkstattboden. Die Unterscheidung ist nicht akademisch. Bei sekundärer Kontamination muss regelmäßig mehr abgetragen werden als das belastete Bauteil selbst — und genau daran scheitern Kalkulationen, die nur das sichtbare Bauteil gerechnet haben.
Sechs Punkte entscheiden in der Praxis darüber, ob ein Rückbau ohne Streit abläuft. Sie kosten in der Vorbereitung wenig und im Nachhinein viel. Die VDI 6202 Blatt 1 gibt zu Bauvertragsregelungen ergänzende Empfehlungen zur VOB.
Bis wohin wird zurückgebaut? Bis Oberkante Bodenplatte oder einschließlich Fundamenten? Bleibt der Keller? Wird verfüllt und verdichtet? Diese vier Fragen entscheiden über einen erheblichen Teil der Summe und stehen in schwachen Verträgen nicht drin.
Kein Angebot kann Schadstoffe abdecken, die noch niemand gesehen hat. Deshalb gehört geregelt, was passiert, wenn beim Rückbau etwas auftaucht: wie gemeldet wird, wer die Beprobung beauftragt, nach welcher Grundlage der Nachtrag abgerechnet wird. Die VDI 6202 Blatt 1 gibt dazu ergänzende Empfehlungen zu den Regelungen der VOB.
Wer trägt die Entsorgungskosten, nach welcher Einheit wird abgerechnet — Tonne oder Kubikmeter — und welche Nachweise werden übergeben? Bei gefährlichen Abfällen gehören Entsorgungsnachweis und Begleitschein ausdrücklich in den Vertrag.
Laboranalysen, behördliche Anzeigen und Freimessungen brauchen Zeit, die nicht verhandelbar ist. Ein Terminplan, der diese Vorlaufzeiten nicht abbildet, ist von Anfang an nicht haltbar.
Pauschal oder nach Aufmaß? Bei Pauschalen muss der Leistungsumfang wasserdicht beschrieben sein, sonst verlagert sich der Streit in die Auslegung. Bei Einheitspreisen muss klar sein, wie und wann gemessen wird.
Besenrein, geräumt, freigemessen oder baureif — vier verschiedene Zustände mit vier verschiedenen Preisen. Was gemeint ist, gehört ins Leistungsverzeichnis und nicht in die mündliche Absprache.
Was fachlich in einen Rückbauvertrag gehört, können wir sagen. Ob eine einzelne Klausel rechtlich wirksam ist, ist eine Frage für die anwaltliche Prüfung — das ist keine Rechtsberatung und soll auch keine sein.
Diese Abgrenzung gehört auf den Tisch, bevor beauftragt wird. Wer Sanierung und Begutachtung aus einer Hand verspricht, sollte zumindest sagen können, wer die Begutachtung fachlich verantwortet.
Ein Kataster oder Gutachten, das vor Behörden und im Streitfall Bestand hat, erstellt eine sachverständige Person mit entsprechender Qualifikation. Wir erstellen es nicht selbst — wir sagen Ihnen, wann Sie es brauchen, und arbeiten auf seiner Grundlage.
Die Messung muss ein unabhängiges Labor durchführen. Wer saniert, misst nicht selbst frei — das ist der Sinn der Regelung und keine Formalie.
Standsicherheitsnachweise und die Bemessung von Stürzen und Abfangungen gehören in ein Ingenieurbüro für Tragwerksplanung.
Was fachlich in einen Rückbauvertrag gehört, können wir sagen. Ob eine Klausel rechtlich wirksam ist, ist eine Frage für die anwaltliche Beratung und nicht für uns.
Welche Anzeigen bei einem Vorhaben fällig werden, steht auf der Seite zur Schadstoffanzeige. Wie eine Sanierung konkret abläuft, zeigt beispielhaft die Seite zur Asbestsanierung in Hannover.
Was ist geplant, bis wann, und welche Unterlagen liegen vor? Grundrisse, Baubeschreibung, frühere Gutachten. Vieles davon lagert im Bauaktenarchiv, wenn es nicht mehr auffindbar ist.
Vor Ort werden Bauteilaufbau, Haustechnik, Tragwerk, Zugang und Umfeld aufgenommen und fotografisch dokumentiert. Ergebnis ist eine Liste der Verdachtspunkte.
Verdächtige Materialien werden beprobt und im Labor untersucht. Der Umfang richtet sich nach der Zahl der zu untersuchenden Materialien, nicht nach der Gebäudegröße.
Aus den Befunden entstehen Reihenfolge, Verfahren und Schutzmaßnahmen: was zuerst heraus muss, wo abgeschottet wird, welche Anzeigen fällig werden.
Die Mengen werden ermittelt und in Positionen überführt. Ein sauberes Leistungsverzeichnis macht Angebote vergleichbar — das ist sein eigentlicher Zweck.
Angebote prüfen, Lücken erkennen, Nachfragen stellen. Das billigste Angebot ist regelmäßig das, in dem am meisten fehlt.
Während der Arbeiten: Anzeigen, Dokumentation, Entsorgungsnachweise, am Ende die Freimessung durch ein unabhängiges Labor.
Ein Schadstoffkataster ist die systematische Bestandsaufnahme aller Schadstoffe in einem Gebäude — welche vorhanden sind, wo genau sie sitzen, in welcher Menge und wie sie zu bewerten sind. Es enthält die Laborbefunde, eine raumweise Verortung mit Plänen und Fotos, die Einstufung der Abfälle und Empfehlungen für Verfahren und Reihenfolge. Gebraucht wird es, sobald ein Gebäude mit Bauzeit vor 1993 zurückgebaut, entkernt oder umfassend saniert werden soll, und regelmäßig auch, wenn eine Ausschreibung Angebote vergleichbar machen soll. Ohne Kataster kalkuliert jeder Bieter seine eigenen Annahmen ein, und die Angebote sind nicht vergleichbar. Die VDI 6202 beschreibt den Ablauf von der Erkundung bis zur Entsorgung.
Nein, und das ist eine bewusste Abgrenzung. Ein Kataster oder Gutachten, das vor Behörden und im Streitfall Bestand hat, erstellt eine sachverständige Person mit entsprechender Qualifikation. Wir übernehmen die Objektbegehung, die Probenahme, die Beauftragung der Laboranalyse und das darauf aufbauende Rückbau- und Sanierungskonzept — und wir sagen Ihnen, wann ein förmliches Kataster erforderlich ist und was hineingehört. Anbieter, die Sanierung und Begutachtung aus einer Hand versprechen, sollten Sie zumindest danach fragen, wer die Begutachtung fachlich verantwortet.
Sechs Punkte entscheiden in der Praxis. Erstens der Leistungsumfang: bis Oberkante Bodenplatte oder einschließlich Fundamenten, mit oder ohne Verfüllung. Zweitens eine Regelung für Schadstoffe, die erst beim Rückbau auftauchen — wie gemeldet wird, wer die Beprobung beauftragt, nach welcher Grundlage der Nachtrag abgerechnet wird. Drittens Entsorgung und Nachweise samt Abrechnungseinheit. Viertens Fristen, die die Vorlaufzeiten für Laboranalysen, Anzeigen und Freimessungen tatsächlich abbilden. Fünftens die Abrechnungsart, pauschal oder nach Aufmaß. Sechstens der Zustand bei Übergabe: besenrein, geräumt, freigemessen oder baureif sind vier verschiedene Dinge. Die VDI 6202 Blatt 1 gibt zu Bauvertragsregelungen ergänzende Empfehlungen zur VOB. Ob eine Klausel rechtlich wirksam ist, gehört in die anwaltliche Prüfung.
Der Aufwand richtet sich nach der Zahl der zu untersuchenden Materialien und nicht nach der Gebäudegröße. Ein Haus mit fünf verdächtigen Materialien verursacht denselben Analyseaufwand, ob es 100 oder 200 Quadratmeter hat. Deshalb weisen wir Probenahme und Analyse immer separat aus statt in einer Quadratmeterpauschale zu verstecken. Der Nutzen ist in beide Richtungen groß: Fällt die Analyse negativ aus, ersparen Sie sich die aufwendige Sanierung und wissen es belegbar. Fällt sie positiv aus, kennen Sie den Umfang, bevor die Baustelle läuft — und nicht mitten darin.
Weil sie darüber entscheidet, ob Sie Angebote überhaupt vergleichen können. Liegt kein Erkundungsergebnis vor, kalkuliert jeder Bieter eigene Annahmen: Der eine unterstellt keine Schadstoffe und ist billig, der andere kalkuliert Risiko ein und ist teuer. Sie vergleichen dann keine Preise, sondern Annahmen. Kommt es später anders, folgen Nachträge — und ein Nachtrag mitten im laufenden Rückbau ist die teuerste Form, dieselbe Arbeit zu bezahlen, weil die Baustelle steht, während verhandelt wird.
Die VDI 6202 unterscheidet drei Formen. Primäre Kontamination bedeutet, dass der Schadstoff Bestandteil des Baustoffs selbst ist — Asbest in einer Wellplatte, PCB in einer Fugenmasse. Sekundäre Kontamination liegt vor, wenn ein ursprünglich unbelastetes Material den Schadstoff aus der Umgebung aufgenommen hat, etwa Mauerwerk neben einer PCB-Fuge oder Estrich unter einem asbesthaltigen Kleber. Nutzungsbedingte Kontamination stammt aus dem Betrieb des Gebäudes, etwa Öl in Werkstattböden. Die Unterscheidung ist nicht akademisch: Sie entscheidet über den Umfang. Bei sekundärer Kontamination muss oft mehr abgetragen werden als das belastete Bauteil selbst.
Die Begehung selbst ist an einem Termin erledigt. Der Zeitrahmen entsteht danach: Die Laboranalyse braucht einige Werktage, die Auswertung und das Konzept ebenfalls, und wenn ein förmliches Kataster durch eine sachverständige Person erstellt wird, kommt dessen Bearbeitungszeit hinzu. Danach folgen Ausschreibung und Vergabe. Für Asbestarbeiten ist zusätzlich die Anzeigefrist von einer Woche vor Beginn einzuplanen. Wer einen festen Termin für den Baubeginn hat, sollte deshalb mit der Erkundung anfangen und nicht mit der Suche nach dem ausführenden Betrieb.
Für die Arbeiten, die wir selbst ausführen, ja. Die Anzeige von Asbesttätigkeiten ist Sache des ausführenden Betriebs; Sie als Auftraggeberseite müssen dafür nichts einreichen. Bei den bauordnungsrechtlichen Anzeigen und Anträgen hängt es vom Bundesland und vom Vorhaben ab, und die Bauherrschaft ist dort die einreichende Stelle — wir bereiten die Unterlagen vor und sagen, was wohin gehört. Welche Anzeigen wann fällig werden, haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt.
Ja. Begehung, Probenahme, Konzept und Leistungsverzeichnis sind eigenständige Leistungen und werden separat abgerechnet. Gerade bei der Ausschreibung ist es sinnvoll, dass die Planung nicht von demjenigen kommt, der anschließend anbietet — sonst beschreibt jemand die Leistung, die er selbst verkaufen will. Wenn Sie uns anschließend beauftragen möchten, rechnen wir die Planungsleistung an; wenn nicht, erhalten Sie die Unterlagen und schreiben damit aus.
Eine Kostenschätzung ist genau so gut wie die Erkundung, auf der sie beruht. Ohne Probenahme ist sie eine Vermutung mit Nachkommastellen. Mit Erkundungsergebnis ist sie belastbar — und die verbleibende Unsicherheit lässt sich benennen, statt sie zu verschweigen. Wir weisen deshalb aus, welche Positionen feststehen und welche unter Vorbehalt stehen, etwa weil ein Bauteil erst nach dem Öffnen beurteilt werden kann. Eine Zahl ohne diese Unterscheidung ist im Zweifel die unehrlichere Zahl.
Der Staat fördert professionelle Energieberatung mit bis zu 50%. Maximale Förderung durch unsere Partnerschaft.
Wir arbeiten mit nexecon.de zusammen
Für das beste Ergebnis zum effektivsten Preis für Sie
Wir beraten Sie kostenlos zu allen Fördermöglichkeiten
Jetzt Förderberatung sichernDer Staat fördert professionelle Energieberatung mit bis zu 50%. Maximale Förderung durch unsere Partnerschaft.
Kostenlose Förderberatung
Jetzt beraten lassen
Schnell & unverbindlich zu Ihrem Angebot
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen
Alle Aufnahmen stammen von eigenen Projekten und Objektbegehungen. Keine Symbolbilder, keine Bildagentur.