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Ablauf, Unterlagen und Fristen
Abbruchanzeige einen Monat vorher • Schadstoffanzeige sieben Tage vorher • Nachweise inklusive

Ablauf, Unterlagen und Fristen
Behördenwege abgebenFür den reinen Abbruch gibt es in Nordrhein-Westfalen meist keine Baugenehmigung im eigentlichen Sinn. Die Bauordnung NRW stellt viele Beseitigungen verfahrensfrei — bei den übrigen genügt eine Anzeige. Entscheidend ist, in welche Gebäudeklasse Ihr Gebäude fällt und ob es freisteht.
| Was abgebrochen wird | Beispiel | Pflicht |
|---|---|---|
| Genehmigungsfreie Anlagen | Gebäude bis 75 m³ umbauter Raum, Garagen bis 30 m² | verfahrensfrei, keine Anzeige |
| Freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 | Freistehendes Einfamilienhaus bis 7 m Höhe, sonstige Gebäude bis 7 m | verfahrensfrei, keine Anzeige |
| Bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, bis 10 m Höhe | Masten, Silos, Stützmauern | verfahrensfrei, keine Anzeige |
| Gebäude der Gebäudeklassen 2, 4 und 5 | Doppel- und Reihenhäuser, Gebäude über 7 m, Mehrfamilien- und Gewerbebauten | anzeigepflichtig, einen Monat vorher |
Verfahrensfrei heißt nicht pflichtenfrei. Die Stadt Bielefeld weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verfahrensfreiheit nicht von den übrigen Rechtsvorschriften entbindet — insbesondere Abfallrecht, Wasserrecht, Artenschutzrecht, Immissionsschutz und Denkmalschutz. Ein verfahrensfreier Abbruch kann also trotzdem eine Schadstoffanzeige und Entsorgungsnachweise erfordern.
Zwei Fristen laufen nebeneinander und werden häufig verwechselt: die Abbruchanzeige mit einem Monat und die Schadstoffanzeige mit sieben Tagen. Die längere bestimmt den Termin.
Für die Anzeige der Beseitigung sind es in Bielefeld drei Unterlagen. Eingereicht wird bei der Bauaufsichtsbehörde, in Textform.
Berührt das Vorhaben Schadstoffe, Denkmalschutz oder Artenschutz, treten weitere Nachweise hinzu. Bei angebauten Gebäuden kommt regelmäßig der Standsicherheitsnachweis für das Nachbargebäude dazu. Mehr zur Schadstoffseite finden Sie unter Schadstoffanzeige.

Sobald asbesthaltige Materialien bearbeitet oder ausgebaut werden, greift die TRGS 519. Die Arbeiten sind mindestens sieben Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ausführen darf sie nur ein Betrieb mit der erforderlichen Sachkunde.
Diese Frist ist unabhängig von der Abbruchanzeige. Wer beides zusammen plant, reicht die Abbruchanzeige einen Monat vorher ein und die Schadstoffanzeige, sobald das Laborergebnis vorliegt. Voraussetzung ist, dass die Erkundung früh genug beginnt — bei Bauzeit vor 1993 gehört sie an den Anfang der Planung.
Was bei der Sanierung selbst passiert, steht auf der Seite zur Schadstoffsanierung Bielefeld.

Für gefährliche Abfälle — asbesthaltige Baustoffe etwa laufen unter dem Schlüssel 17 06 05* — ist die Nachweisführung vorgeschrieben. Sie besteht aus zwei Teilen:
Klärt vorab, dass eine bestimmte Anlage diesen Abfall annehmen darf. Er muss vorliegen, bevor der erste Transport rollt.
Dokumentiert jeden einzelnen Transport. Bei Sammelentsorgung kleinerer Mengen tritt der Übernahmeschein hinzu.
Beides läuft seit 2010 elektronisch. Sie erhalten die Nachweise am Ende für Ihre Unterlagen — bei Verkauf oder Vermietung werden sie regelmäßig verlangt.
Die Anzeige ist Sache der Bauherrschaft, nicht des ausführenden Betriebs. Wer ein Abbruchunternehmen beauftragt, gibt die Verantwortung damit nicht ab — es sei denn, sie wird ausdrücklich übertragen.
Fehlt eine erforderliche Anzeige, kann die Bauaufsicht die Arbeiten stilllegen, und Verstöße gegen die Bauordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei Asbest kommt der Arbeitsschutz hinzu. Der teuerste Posten ist dabei selten die Sanktion, sondern der Stillstand: Container stehen, Geräte sind gebunden, Folgegewerke verschieben sich.
Deshalb übernehmen wir diesen Teil, wenn Sie möchten — von der Einstufung des Gebäudes über die Unterlagen bis zur eingereichten Anzeige.
Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bielefeld. Die Bauordnung NRW gilt landesweit — Frist und Gebäudeklassen sind in Gütersloh, Herford, Detmold und Paderborn identisch, unterschiedlich sind nur Vordrucke und Zuständigkeiten.
Die Angaben geben den Stand der Bauordnung NRW und der Hinweise der Stadt Bielefeld wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Wir ordnen das Gebäude ein, stellen die Unterlagen zusammen, reichen die Abbruchanzeige ein und übernehmen die Schadstoffanzeige. Sie erhalten am Ende die vollständige Mappe.
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