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Genehmigungen & Anträge - Wir übernehmen das
Abbruchanzeige, Bauanträge, Nachweise – der ganze Behördenteil. Anzeigen und Anträge nach BauO NRW, Asbestanzeige bei der Bezirksregierung Detmold.
Kostenlose BeratungDer Klassiker - ohne Abbruchgenehmigung vom Bauamt geht nichts. Wir stellen den Antrag mit allen Unterlagen (Statik, Lageplan, Entsorgungskonzept).
Bei größeren Projekten braucht man oft nen Bauantrag oder Vorbescheid. Wir koordinieren mit Architekten und Bauamt - alle Unterlagen komplett.
Schadstoffgutachten, Entsorgungsnachweise, Statik-Prüfungen - der ganze Papierkram der bei Abbruch anfällt. Wir sammeln alles und reichen es ein.
Wenn Material über öffentliche Straßen transportiert wird braucht man ne Genehmigung. Wir beantragen Straßensperrung und Halteverbotszonen beim Ordnungsamt.
Sie schildern uns Ihr Projekt - wir sagen Ihnen welche Genehmigungen Sie brauchen. Abbruchgenehmigung? Bauantrag? Straßensperrung? Oft braucht man mehrere Genehmigungen parallel.
Wir sammeln alle benötigten Unterlagen - Grundbuchauszug, Lagepläne, Fotos, Statik-Gutachten, Entsorgungskonzept. Wenn was fehlt organisieren wir das (Statiker, Gutachter).
Mit den kompletten Unterlagen stellen wir die Anträge beim zuständigen Amt - Bauamt Paderborn für Abbruchgenehmigung, Ordnungsamt für Straßensperrung, Bezirksregierung bei Denkmalschutz.
Oft kommen Rückfragen vom Amt - fehlt noch was, muss was geändert werden. Wir kümmern uns um alle Nachforderungen und liefern nach was gebraucht wird.
Wenn alles durch ist holen wir die Genehmigung ab und übergeben sie Ihnen. Sie bekommen alle Originale für Ihre Unterlagen - wichtig für Versicherung und spätere Nachweise.
Sollte ein Antrag abgelehnt werden, legen wir Widerspruch ein oder passen den Antrag an. Meist hängt es an nachzureichenden Unterlagen, nicht an der Sache selbst.
Der häufigste Grund für Verzug ist nicht ein abgelehnter Antrag, sondern eine Frist, die zu spät gestartet wurde.
Paderborn führt als große kreisangehörige Stadt eine eigene untere Bauaufsicht. Dorthin geht die Abbruchanzeige nach § 62 Abs. 3 BauO NRW – mindestens einen Monat vor Beginn, bei Gebäuden der Gebäudeklassen 2, 3 (soweit nicht freistehend), 4 und 5. Ein Genehmigungsverfahren gibt es dafür in der Regel gar nicht, die Beseitigung ist nach § 62 BauO NRW grundsätzlich verfahrensfrei.
Asbest läuft nicht über die Bauaufsicht, sondern über den Arbeitsschutz. Die Anzeige nach TRGS 519 muss spätestens sieben Tage vor Beginn bei der Bezirksregierung Detmold vorliegen, die für ganz Ostwestfalen-Lippe zuständig ist. Ausführen darf nur, wer die Sachkunde nach Anlage 3 besitzt.
Steht der Container auf öffentlichem Grund, braucht es eine Sondernutzungserlaubnis. Kommt eine Halteverbotszone oder eine Teilsperrung dazu, will das rechtzeitig beantragt sein – diese Anträge sind selten strittig, aber sie brauchen Vorlauf.
Wir stellen die Anträge und halten die Fristen nach. Was wir nicht tun: anfangen, bevor sie laufen. Nach § 84 BauO NRW sind Verstöße Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis 50.000 Euro, und die Bauaufsicht kann die Baustelle stilllegen. Mehr zum Abbruchteil unter Abbruchgenehmigung, zum Schadstoffteil unter Schadstoffe anmelden.
Sie brauchen eine Abbruchgenehmigung oder andere Genehmigungen? Wir übernehmen den Behördenteil – von der Abbruchanzeige beim Bauordnungsamt der Stadt Paderborn bis zur Asbestanzeige bei der Bezirksregierung Detmold.
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