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Abbruchgenehmigung für Paderborn – Wir übernehmen alle Behördengänge, Anträge und Unterlagen. Dokumentierte Freimessung.
Eine Abbruchgenehmigung zu beantragen ist aufwendig: Formulare ausfüllen, Baupläne besorgen, Schadstoffgutachten einholen, Nachbarn informieren, mit der Stadt kommunizieren. Das kostet Zeit und Nerven – vor allem wenn man nicht weiß was die Behörden genau sehen wollen.
Wir kennen die Sachbearbeiter bei der Stadt Paderborn persönlich. Wissen welche Unterlagen nötig sind. Füllen alle Formulare korrekt aus. Antworten auf Rückfragen sofort. In 25 Jahren haben wir noch nie eine Ablehnung kassiert – weil wir die Anträge von Anfang an richtig machen.

Von der Antragsstellung bis zur erteilten Genehmigung – Alles aus einer Hand
Komplette Antragsstellung bei Stadt Paderborn. Alle Formulare korrekt ausgefüllt und fristgerecht eingereicht.
Baupläne, Statikberechnungen, Schadstoffgutachten, Fotos. Wir kümmern uns um alle nötigen Dokumente.
Rückfragen beantworten, Nachforderungen erfüllen, Termine wahrnehmen. Alles aus einer Hand.
Anwohner informieren nach Vorgabe. Einwände klären. Damit später keine Probleme entstehen.
Wir schauen uns Ihr Gebäude an. Klären was abgerissen werden soll. Prüfen ob Besonderheiten vorliegen.
Baupläne besorgen, Lageplan erstellen, Fotos machen, Statikgutachten einholen wenn nötig. Alles was die Stadt braucht.
Bei Gebäuden vor 1995: Schadstoffgutachten erstellen lassen. Nachweis dass Schadstoffe fachgerecht entsorgt werden.
Alle Unterlagen komplett bei Stadt Paderborn einreichen. Vollständigkeit prüfen lassen. Gebühren bezahlen.
Wenn Stadt Rückfragen hat: Sofort beantworten. Zusätzliche Unterlagen nachreichen. Am Ball bleiben.
Nach 4-8 Wochen kommt normalerweise die Genehmigung. Dann kann der Abbruch starten.
Egal ob in Schloß Neuhaus, Elsen oder Paderborn-Mitte – wir kennen die lokalen Besonderheiten und haben bereits hunderte Abbruchgenehmigungen bei der Stadt Paderborn beantragt. Die Sachbearbeiter kennen uns und wissen dass unsere Anträge hand und fuß haben.
Der häufigste Irrtum beim Abbruch in NRW: dass man immer eine Genehmigung braucht.
Nach § 62 BauO NRW ist die Beseitigung von Anlagen grundsätzlich verfahrensfrei. Es gibt in den meisten Fällen also gar kein Genehmigungsverfahren, das man durchlaufen müsste.
Stattdessen greift eine Anzeigepflicht. Nach § 62 Abs. 3 BauO NRW ist die Beseitigung von Gebäuden der Gebäudeklassen 2, 3 – soweit nicht freistehend –, 4 und 5 mindestens einen Monat vorher schriftlich anzuzeigen. Diese Monatsfrist ist der eigentliche Terminfaktor.
Anders liegt der Fall bei Denkmalschutz, bei Gebäuden in einem Bebauungsplangebiet mit Erhaltungssatzung oder wenn mit dem Abbruch ein Neubau verbunden ist – dann hängt die Beseitigung am Genehmigungsverfahren des Neubaus.
Zuständig im Stadtgebiet ist das Bauordnungsamt der Stadt Paderborn, die als große kreisangehörige Stadt eine eigene untere Bauaufsicht führt. Der Kreis Paderborn ist für Paderborn und Delbrück obere Bauaufsichtsbehörde, für die übrigen Kommunen die untere.
Verstöße sind kein Kavaliersdelikt: § 84 BauO NRW sieht für Ordnungswidrigkeiten Geldbußen bis 50.000 Euro vor, und die Bauaufsicht kann die Baustelle stilllegen. Asbest läuft übrigens nicht hierüber, sondern über die Bezirksregierung Detmold – siehe Schadstoffe anmelden.
Kostenlose Beratung zur Abbruchgenehmigung in Paderborn. Wir klären alle Fragen und erstellen ein Angebot.
Professionelle Schadstoffsanierung und Rückbau in OWL
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Alle Aufnahmen stammen von eigenen Projekten und Objektbegehungen. Keine Symbolbilder, keine Bildagentur.
Kostenlose Erstberatung und Besichtigung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.