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Premium Asbestsanierung
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Die Messung, die entscheidet, ob ein Raum nach der Sanierung wieder betreten werden darf. Ohne sie bleibt die Abschottung stehen.
Am Ende einer Asbestsanierung steht nicht der letzte Handgriff, sondern ein Messwert. Die TRGS 519 verlangt in Nummer 15.3, dass die Raumluft im Schwarzbereich gemessen wird, bevor die Abschottung fällt. Erst wenn die Faserkonzentration unter 500 Fasern je Kubikmeter liegt, gilt der Bereich als frei.
Das ist keine Formalie. Asbestfasern sind so fein, dass sie mit bloßem Auge nicht zu sehen sind und sich über Tage in der Luft halten. Ein Raum kann sauber aussehen und die Grenze trotzdem deutlich überschreiten. Genau deshalb wird gemessen und nicht in Augenschein genommen.
Paderborn gehört zum Regierungsbezirk Detmold. Zuständig für den Arbeitsschutz ist deshalb keine Paderborner Stelle, sondern die Bezirksregierung in Detmold — ein Punkt, der bei der Anzeige der Arbeiten regelmäßig für Rückfragen sorgt.
Vor Beginn der Arbeiten steht die Anzeige der Arbeiten bei der Behörde, danach die Sanierung nach TRGS 519. Die Freimessung schließt diese Kette ab.
Fünf Schritte, von denen die ersten beiden am häufigsten unterschätzt werden.
Vor der Messung wird der Bereich gereinigt: Oberflächen werden mit Industriesaugern der Staubklasse H abgesaugt und feucht nachgearbeitet. Wird zu früh gemessen, misst man den eigenen Restschmutz.
Auf verbleibende Oberflächen kommt ein Bindemittel, das einzelne Restfasern festlegt. Erst danach ist der Raum in dem Zustand, den die Messung beurteilen soll.
Die Raumluft wird über einen definierten Zeitraum auf einen Filter gezogen. Die Abschottung bleibt dabei geschlossen, damit gemessen wird, was im Raum ist — nicht was von draußen hereinkommt.
Der Filter wird im Rasterelektronenmikroskop ausgewertet. Das Verfahren unterscheidet Asbestfasern von anderen Fasern, ein einfaches Lichtmikroskop kann das nicht.
Liegt das Ergebnis unter 500 Fasern je Kubikmeter, wird der Bereich freigegeben und die Abschottung zurückgebaut. Liegt es darüber, wird nachgereinigt und erneut gemessen.
Paderborn wurde am 27. März 1945 in weiten Teilen zerstört. Was heute im Zentrum steht, ist überwiegend Wiederaufbau der späten Vierziger- bis Sechzigerjahre — also aus genau der Zeit, in der Asbest als moderner Baustoff galt und in großem Umfang verarbeitet wurde.
Entsprechend häufig trifft man in Paderborner Gebäuden auf Asbestzement in Fassadenplatten und Dacheindeckungen, auf asbesthaltigen Kleber unter Linoleum und PVC sowie auf Spritzasbest in Untersichten von Verwaltungs- und Schulbauten.
Dazu kommt der Universitätsstandort mit seinen Bauten der Siebzigerjahre und das Gewerbegebiet im Süden. Bei Gebäuden dieser Baujahre ist die Frage selten, ob Asbest vorhanden ist, sondern wo.
Auch für Paderborn läuft die Anzeige nach § 8 GefStoffV über das Dezernat 56 der Bezirksregierung Detmold. Wer das erste Mal saniert, plant dafür besser Vorlauf ein — die Frist von sieben Tagen vor Arbeitsbeginn ist eine Mindestfrist, keine Zielgröße.
Paderborn liegt in Nordrhein-Westfalen. Der Arbeitsschutz ist Ländersache, deshalb unterscheidet sich der Verwaltungsweg von Bundesland zu Bundesland. Die technischen Anforderungen an die Freimessung sind davon unberührt: TRGS 519 und VDI 3492 gelten überall gleich.
Weil der Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen bei den Bezirksregierungen liegt und Paderborn zum Regierungsbezirk Detmold gehört. Die Stadt Paderborn selbst ist für Asbestarbeiten nicht die Aufsichtsbehörde.
Vor allem Gebäude aus der Wiederaufbauzeit ab 1948 bis in die Achtzigerjahre. Erst 1993 wurde Asbest in Deutschland vollständig verboten — bis dahin verbaut, kann er in jedem Gebäude dieser Zeit stecken.
Nach Arbeiten im Schwarzbereich ja. Die TRGS 519 verlangt in Nummer 15.3 eine Freimessung, bevor die Abschottung entfernt und der Bereich wieder genutzt wird. Das gilt in Paderborn wie überall in Deutschland, denn es ist Bundesrecht.
500 Fasern je Kubikmeter Raumluft. Der Wert stammt aus der TRGS 519 und ist kein Verhandlungsspielraum — er wird gemessen, nicht geschätzt.
Eine fachkundige Messstelle, die für das Verfahren nach VDI 3492 akkreditiert ist (DIN EN ISO/IEC 17025). Die ausführende Sanierungsfirma misst ihre eigene Arbeit nicht.
Der Bereich bleibt abgeschottet. Es wird erneut gereinigt und erneut gemessen, bis der Wert unterschritten ist. Eine Freigabe „unter Vorbehalt" gibt es nicht.
Ja. Der Messbericht der Messstelle gehört zur Dokumentation der Sanierung und sollte beim Objekt verbleiben — bei einem späteren Verkauf oder Umbau wird danach gefragt.
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