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Premium Asbestsanierung
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Die Messung, die entscheidet, ob ein Raum nach der Sanierung wieder betreten werden darf. Ohne sie bleibt die Abschottung stehen.
Am Ende einer Asbestsanierung steht nicht der letzte Handgriff, sondern ein Messwert. Die TRGS 519 verlangt in Nummer 15.3, dass die Raumluft im Schwarzbereich gemessen wird, bevor die Abschottung fällt. Erst wenn die Faserkonzentration unter 500 Fasern je Kubikmeter liegt, gilt der Bereich als frei.
Das ist keine Formalie. Asbestfasern sind so fein, dass sie mit bloßem Auge nicht zu sehen sind und sich über Tage in der Luft halten. Ein Raum kann sauber aussehen und die Grenze trotzdem deutlich überschreiten. Genau deshalb wird gemessen und nicht in Augenschein genommen.
Detmold ist Sitz der Bezirksregierung, die für den gesamten Regierungsbezirk den Arbeitsschutz führt. Für Bauherren vor Ort heißt das: kurze Wege, aber auch eine Behörde, die den Bestand in der Region gut kennt.
Vor Beginn der Arbeiten steht die Anzeige der Arbeiten bei der Behörde, danach die Sanierung nach TRGS 519. Die Freimessung schließt diese Kette ab.
Fünf Schritte, von denen die ersten beiden am häufigsten unterschätzt werden.
Vor der Messung wird der Bereich gereinigt: Oberflächen werden mit Industriesaugern der Staubklasse H abgesaugt und feucht nachgearbeitet. Wird zu früh gemessen, misst man den eigenen Restschmutz.
Auf verbleibende Oberflächen kommt ein Bindemittel, das einzelne Restfasern festlegt. Erst danach ist der Raum in dem Zustand, den die Messung beurteilen soll.
Die Raumluft wird über einen definierten Zeitraum auf einen Filter gezogen. Die Abschottung bleibt dabei geschlossen, damit gemessen wird, was im Raum ist — nicht was von draußen hereinkommt.
Der Filter wird im Rasterelektronenmikroskop ausgewertet. Das Verfahren unterscheidet Asbestfasern von anderen Fasern, ein einfaches Lichtmikroskop kann das nicht.
Liegt das Ergebnis unter 500 Fasern je Kubikmeter, wird der Bereich freigegeben und die Abschottung zurückgebaut. Liegt es darüber, wird nachgereinigt und erneut gemessen.
Detmold gehört zu den wenigen Städten Ostwestfalens, deren historischer Kern den Krieg weitgehend überstanden hat. Das Fachwerk der Altstadt ist älter als jede Asbestanwendung und deshalb unproblematisch — die Fasern stecken woanders.
Gebaut wurde in Detmold vor allem im Gürtel um die Altstadt und in den Ortsteilen: Wohnblöcke der Sechziger, Schulbauten, Verwaltungsgebäude. Genau dort finden sich die typischen Fundstellen — Kleber unter Bodenbelägen, Brandschutzplatten in Fluren und Treppenhäusern, Blumenkästen und Fassadenverkleidungen aus Asbestzement.
Weil viele dieser Gebäude weiter genutzt werden, wird selten das ganze Haus geräumt. Die Freimessung entscheidet dann nicht nur über einen Bauabschnitt, sondern darüber, wann Mieter oder Mitarbeitende zurück in ihre Räume können.
Die Anzeige nach § 8 GefStoffV geht an das Dezernat 56 der Bezirksregierung Detmold. Zuständig ist dieselbe Stelle auch für Paderborn, Bielefeld, Herford, Gütersloh, Lippe und Höxter — der Regierungsbezirk umfasst ganz Ostwestfalen-Lippe.
Detmold liegt in Nordrhein-Westfalen. Der Arbeitsschutz ist Ländersache, deshalb unterscheidet sich der Verwaltungsweg von Bundesland zu Bundesland. Die technischen Anforderungen an die Freimessung sind davon unberührt: TRGS 519 und VDI 3492 gelten überall gleich.
Ja. Der Regierungsbezirk Detmold umfasst die Kreise Lippe, Paderborn, Höxter, Gütersloh, Herford, Minden-Lübbecke und die Stadt Bielefeld. Für Asbestarbeiten in diesen Gebieten ist dieselbe Behörde zuständig.
Fachwerkbauten aus der Zeit vor 1900 enthalten kein Asbest, spätere Einbauten aber sehr wohl — nachträgliche Bodenbeläge, Heizungen, Brandschutzmaßnahmen. Entscheidend ist nicht das Baujahr des Hauses, sondern das der Einbauten.
Nach Arbeiten im Schwarzbereich ja. Die TRGS 519 verlangt in Nummer 15.3 eine Freimessung, bevor die Abschottung entfernt und der Bereich wieder genutzt wird. Das gilt in Detmold wie überall in Deutschland, denn es ist Bundesrecht.
500 Fasern je Kubikmeter Raumluft. Der Wert stammt aus der TRGS 519 und ist kein Verhandlungsspielraum — er wird gemessen, nicht geschätzt.
Eine fachkundige Messstelle, die für das Verfahren nach VDI 3492 akkreditiert ist (DIN EN ISO/IEC 17025). Die ausführende Sanierungsfirma misst ihre eigene Arbeit nicht.
Der Bereich bleibt abgeschottet. Es wird erneut gereinigt und erneut gemessen, bis der Wert unterschritten ist. Eine Freigabe „unter Vorbehalt" gibt es nicht.
Ja. Der Messbericht der Messstelle gehört zur Dokumentation der Sanierung und sollte beim Objekt verbleiben — bei einem späteren Verkauf oder Umbau wird danach gefragt.
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