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Premium Asbestsanierung
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Die Messung, die entscheidet, ob ein Raum nach der Sanierung wieder betreten werden darf. Ohne sie bleibt die Abschottung stehen.
Am Ende einer Asbestsanierung steht nicht der letzte Handgriff, sondern ein Messwert. Die TRGS 519 verlangt in Nummer 15.3, dass die Raumluft im Schwarzbereich gemessen wird, bevor die Abschottung fällt. Erst wenn die Faserkonzentration unter 500 Fasern je Kubikmeter liegt, gilt der Bereich als frei.
Das ist keine Formalie. Asbestfasern sind so fein, dass sie mit bloßem Auge nicht zu sehen sind und sich über Tage in der Luft halten. Ein Raum kann sauber aussehen und die Grenze trotzdem deutlich überschreiten. Genau deshalb wird gemessen und nicht in Augenschein genommen.
Osnabrück liegt in Niedersachsen, wenige Kilometer von der Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Zuständig ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück — und das führt regelmäßig zu Missverständnissen, weil viele Bauherren mit Firmen aus Ostwestfalen arbeiten.
Vor Beginn der Arbeiten steht die Anzeige der Arbeiten bei der Behörde, danach die Sanierung nach TRGS 519. Die Freimessung schließt diese Kette ab.
Fünf Schritte, von denen die ersten beiden am häufigsten unterschätzt werden.
Vor der Messung wird der Bereich gereinigt: Oberflächen werden mit Industriesaugern der Staubklasse H abgesaugt und feucht nachgearbeitet. Wird zu früh gemessen, misst man den eigenen Restschmutz.
Auf verbleibende Oberflächen kommt ein Bindemittel, das einzelne Restfasern festlegt. Erst danach ist der Raum in dem Zustand, den die Messung beurteilen soll.
Die Raumluft wird über einen definierten Zeitraum auf einen Filter gezogen. Die Abschottung bleibt dabei geschlossen, damit gemessen wird, was im Raum ist — nicht was von draußen hereinkommt.
Der Filter wird im Rasterelektronenmikroskop ausgewertet. Das Verfahren unterscheidet Asbestfasern von anderen Fasern, ein einfaches Lichtmikroskop kann das nicht.
Liegt das Ergebnis unter 500 Fasern je Kubikmeter, wird der Bereich freigegeben und die Abschottung zurückgebaut. Liegt es darüber, wird nachgereinigt und erneut gemessen.
Auch Osnabrück wurde im Krieg schwer getroffen und in den Fünfziger- und Sechzigerjahren wieder aufgebaut. Der Bestand ähnelt darin dem westfälischen Umland: Wohnblöcke, Schulen und Verwaltungsbauten aus der Asbestzeit.
Hinzu kommt ein ausgeprägter gewerblicher Bestand im Norden und Osten der Stadt — Lager- und Produktionshallen, deren Dächer und Zwischenwände häufig aus Asbestzement bestehen.
Die Grenzlage bringt eine Besonderheit mit sich: Wer heute in Osnabrück und morgen in Ibbenbüren arbeitet, wechselt nicht nur das Bundesland, sondern auch die Aufsichtsbehörde und den Anzeigeweg.
Maßgeblich ist der Ort der Arbeiten, nicht der Sitz der ausführenden Firma. Für ein Objekt in Osnabrück ist deshalb das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück zuständig, auch wenn die Sanierungsfirma ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen hat.
Osnabrück liegt in Niedersachsen. Der Arbeitsschutz ist Ländersache, deshalb unterscheidet sich der Verwaltungsweg von Bundesland zu Bundesland. Die technischen Anforderungen an die Freimessung sind davon unberührt: TRGS 519 und VDI 3492 gelten überall gleich.
Immer die Behörde am Ort der Arbeiten. Bei einem Objekt in Osnabrück also das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück, unabhängig davon, wo die ausführende Firma sitzt.
Handelt es sich um getrennte Objekte in zwei Bundesländern, ja — jede Baustelle wird bei der für sie zuständigen Behörde angezeigt. Eine gemeinsame Anzeige für beide gibt es nicht.
Nach Arbeiten im Schwarzbereich ja. Die TRGS 519 verlangt in Nummer 15.3 eine Freimessung, bevor die Abschottung entfernt und der Bereich wieder genutzt wird. Das gilt in Osnabrück wie überall in Deutschland, denn es ist Bundesrecht.
500 Fasern je Kubikmeter Raumluft. Der Wert stammt aus der TRGS 519 und ist kein Verhandlungsspielraum — er wird gemessen, nicht geschätzt.
Eine fachkundige Messstelle, die für das Verfahren nach VDI 3492 akkreditiert ist (DIN EN ISO/IEC 17025). Die ausführende Sanierungsfirma misst ihre eigene Arbeit nicht.
Der Bereich bleibt abgeschottet. Es wird erneut gereinigt und erneut gemessen, bis der Wert unterschritten ist. Eine Freigabe „unter Vorbehalt" gibt es nicht.
Ja. Der Messbericht der Messstelle gehört zur Dokumentation der Sanierung und sollte beim Objekt verbleiben — bei einem späteren Verkauf oder Umbau wird danach gefragt.
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