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Schadstoffsanierung, Entkernung und Abbruch – mit Sachkunde nach TRGS 519
Diese Seite ist der Einstieg für Osnabrück: Sie führt zu allen Leistungen, die wir hier ausführen, und erklärt, welche Anzeigen in Niedersachsen dazugehören.
Die meisten Projekte hängen zusammen: Vor der Entkernung steht die Schadstoffprüfung, nach dem Abbruch die Entsorgung. Deshalb liegt hier alles nebeneinander – jede Leistung mit eigener Seite, auf der Ablauf und Preisrahmen stehen.
Erkundung, Sanierung und Freimessung nach TRGS 519
Vom einzelnen Durchbruch bis zum kompletten Industriegebäude
Wenn nach dem Rückbau wieder aufgebaut wird
Sortenrein getrennt, mit Nachweis, Fläche besenrein übergeben
Ortstermin und Aufmaß. Wir sehen uns Bausubstanz, Zugang und Nachbarbebauung an. Kostenlos und unverbindlich.
Bei Gebäuden vor 1993 Beprobung mit Laboranalyse. Der Befund entscheidet über Verfahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsweg.
Preis und Zeitplan schriftlich, bevor jemand anfängt. Parallel laufen Abbruchanzeige und, falls nötig, die Asbestanzeige.
Baustelle einrichten, abschotten, arbeiten. Bei Schadstoffen unter Unterdruck und mit laufender Luftmessung.
Getrennt nach Fraktionen, Abtransport mit Entsorgungsnachweis, Fläche besenrein übergeben.
Osnabrück ist kreisfrei, zuständig ist damit die Stadt selbst – der Fachbereich Städtebau, Bauordnung in der Lohstraße 6. Eingereicht wird über die digitale Bauplattform oder auf dem klassischen Weg. Liegt Ihr Objekt außerhalb des Stadtgebiets, ist der Landkreis Osnabrück zuständig.
Inhaltlich gilt in ganz Niedersachsen dasselbe: Die Beseitigung baulicher Anlagen ist weitgehend verfahrensfrei. Anzeigepflichtig nach § 60 Abs. 3 NBauO sind unter anderem Hochhäuser sowie Bauteile, die nicht im Anhang zur NBauO stehen. Wo die Anzeige nötig ist, darf frühestens einen Monat nach vollständiger Anzeige begonnen werden – diese Frist gehört in den Bauzeitenplan.
Welche Unterlagen konkret nötig sind, hängt am Gebäude. Wir stellen die Anzeige auf Wunsch zusammen und reichen sie ein – Details auf der Seite Abbruchgenehmigung.
Hier läuft es anders als beim Bauamt: Asbestarbeiten sind in Niedersachsen der staatlichen Gewerbeaufsicht anzuzeigen, nicht der Bauaufsicht. Nötig ist eine unternehmensbezogene Anzeige, bei wechselnden Baustellen zusätzlich die Angabe von Ort, Beginn und Dauer. Die Anzeige muss spätestens sieben Tage vor Arbeitsbeginn vorliegen.
Diese Frist ist kein Formalismus, den man abkürzen kann – sie gehört in den Bauzeitenplan. Wie die Sanierung selbst abläuft, steht unter Schadstoffsanierung.
Im Stadtgebiet und im Umland. Ob Altbau in der Innenstadt, Reihenhaus in Haste oder Gewerbeobjekt im Hafen – der Unterschied liegt selten am Stadtteil, sondern an Baujahr, Zufahrt und Nachbarbebauung. Genau das sehen wir uns beim Ortstermin an.
Rückbau und Schadstoffsanierung sind zwei Gewerke, die üblicherweise getrennt vergeben werden. Wir machen beides – das spart die Wartezeit dazwischen und die Abstimmung zwischen zwei Betrieben, die sich gegenseitig den Zeitplan schieben.
Den Preis bekommen Sie schriftlich, bevor jemand anfängt zu arbeiten. Nachträge gibt es nur, wenn hinter einer Wand etwas auftaucht, das vorher niemand sehen konnte – und das besprechen wir dann vorher, nicht hinterher auf der Rechnung.
Alle Aufnahmen stammen von eigenen Projekten und Objektbegehungen. Keine Symbolbilder, keine Bildagentur.
Kostenlose Erstberatung und Besichtigung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.