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Schadstoffsanierung, Entkernung und Abbruch – mit Sachkunde nach TRGS 519
Diese Seite ist der Einstieg für Hannover: Sie führt zu allen Leistungen, die wir hier ausführen, und erklärt, welche Anzeigen in Niedersachsen dazugehören.
Die meisten Projekte hängen zusammen: Vor der Entkernung steht die Schadstoffprüfung, nach dem Abbruch die Entsorgung. Deshalb liegt hier alles nebeneinander – jede Leistung mit eigener Seite, auf der Ablauf und Preisrahmen stehen.
Erkundung, Sanierung und Freimessung nach TRGS 519
Vom einzelnen Durchbruch bis zum kompletten Industriegebäude
Sortenrein getrennt, mit Nachweis, Fläche besenrein übergeben
Anzeigen, Nachweise und die Arbeiten davor
Ortstermin und Aufmaß. Wir sehen uns Bausubstanz, Zugang und Nachbarbebauung an. Kostenlos und unverbindlich.
Bei Gebäuden vor 1993 Beprobung mit Laboranalyse. Der Befund entscheidet über Verfahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsweg.
Preis und Zeitplan schriftlich, bevor jemand anfängt. Parallel laufen, soweit erforderlich, Abbruchanzeige und Asbestanzeige.
Baustelle einrichten, abschotten, arbeiten. Bei Schadstoffen unter Unterdruck und mit laufender Luftmessung.
Getrennt nach Fraktionen, Abtransport mit Entsorgungsnachweis, Fläche besenrein übergeben.
In Niedersachsen ist die Beseitigung baulicher Anlagen weitgehend verfahrensfrei. Anzeigepflichtig nach § 60 Abs. 3 NBauO sind unter anderem Hochhäuser sowie Bauteile, die nicht im Anhang zur NBauO stehen. Wo die Anzeige nötig ist, darf frühestens einen Monat nach vollständiger Anzeige begonnen werden – diese Frist gehört in den Bauzeitenplan, sie lässt sich nicht abkürzen.
Wer zuständig ist, hängt am Ort: Die Landeshauptstadt Hannover hat eine eigene Bauaufsicht im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung. Im Umland ist es gemischt – für Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Pattensen, Sehnde, Uetze und Wennigsen ist der Fachbereich Bauen der Region Hannover die untere Bauaufsicht, die übrigen Kommunen wie Garbsen, Langenhagen, Laatzen oder Lehrte haben ein eigenes Bauamt.
Hier läuft es an der Bauaufsicht vorbei: Asbestarbeiten sind in Niedersachsen der staatlichen Gewerbeaufsicht anzuzeigen. Nötig ist eine unternehmensbezogene Anzeige, bei wechselnden Baustellen zusätzlich die Angabe von Ort, Beginn und Dauer. Die Anzeige muss spätestens sieben Tage vor Arbeitsbeginn vorliegen.
Was für Ihr Objekt konkret gilt, klären wir vor dem Angebot und übernehmen die Formalitäten auf Wunsch. Wie die Sanierung selbst abläuft, steht unter Asbestsanierung und Schadstoffsanierung.
Im Stadtgebiet und im Umland der Region. Ob Altbau in der Nordstadt, Reihenhaus in Ricklingen oder Gewerbeobjekt in Misburg – der Unterschied liegt selten am Stadtteil, sondern an Baujahr, Zufahrt und Nachbarbebauung. Genau das sehen wir uns beim Ortstermin an.
Rückbau und Schadstoffsanierung sind zwei Gewerke, die üblicherweise getrennt vergeben werden. Wir machen beides – das spart die Wartezeit dazwischen und die Abstimmung zwischen zwei Betrieben, die sich gegenseitig den Zeitplan schieben.
Den Preis bekommen Sie schriftlich, bevor jemand anfängt zu arbeiten. Nachträge gibt es nur, wenn hinter einer Wand etwas auftaucht, das vorher niemand sehen konnte – und das besprechen wir dann vorher, nicht hinterher auf der Rechnung.
Alle Aufnahmen stammen von eigenen Projekten und Objektbegehungen. Keine Symbolbilder, keine Bildagentur.
Kostenlose Erstberatung und Besichtigung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.