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Ablauf, Unterlagen und Fristen
Beseitigung meist verfahrensfrei nach NBauO • Schadstoffanzeige sieben Tage vorher
In Niedersachsen ist die Beseitigung baulicher Anlagen im Regelfall verfahrensfrei — eine Abbruchgenehmigung im eigentlichen Sinn gibt es dafür nicht. Anzeigepflichtig sind nur wenige Fälle.
| Was abgebrochen wird | Beispiel | Pflicht |
|---|---|---|
| Beseitigung baulicher Anlagen | Wohnhäuser, Nebengebäude, Hallen — der Regelfall | verfahrensfrei, keine Anzeige |
| Hochhäuser | Gebäude mit Aufenthaltsräumen über 22 m Höhe | anzeigepflichtig nach § 60 Abs. 3 NBauO |
| Teile baulicher Anlagen, die nicht im Anhang zur NBauO genannt sind | Bauteile außerhalb der dort aufgeführten Fälle | anzeigepflichtig nach § 60 Abs. 3 NBauO |
Nicht mit Nordrhein-Westfalen verwechseln. Dort hängt die Anzeigepflicht an den Gebäudeklassen: Freistehende Gebäude der Klassen 1 und 3 sind verfahrensfrei, alle übrigen anzeigepflichtig. In Niedersachsen ist die Systematik eine andere. Wer eine Vorlage aus Bielefeld, Herford oder Detmold übernimmt, liegt hier falsch.
Der Punkt, der in Niedersachsen am häufigsten übersehen wird: Die Anzeige kann nicht formlos von der Bauherrschaft gestellt werden, sondern setzt eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfassung voraus. Wer das erst kurz vor dem geplanten Start merkt, verliert Wochen.

Das ist der Punkt, der in der Praxis am meisten kostet, wenn man ihn nicht kennt: Die Abbruchanzeige unterliegt keiner materiellen Prüfung. Standsicherheit und die Einhaltung der übrigen Vorschriften werden von der Behörde nicht geprüft — die Verantwortung dafür bleibt vollständig bei der Bauherrschaft.
Aus der Bestätigung einer vollständigen Anzeige folgt also keine Aussage darüber, ob Ihr Rückbau fachlich in Ordnung ist. Ein Schaden am Nachbargebäude wird nicht dadurch geheilt, dass die Anzeige angenommen wurde. Deshalb ist die Bestätigung einer Tragwerksplanung nach § 65 Absatz 4 NBauO beizufügen — sie ist der eigentliche fachliche Nachweis.
Praktisch heißt das: Legen Sie den Schwerpunkt nicht auf das Ausfüllen des Formulars, sondern auf die fachliche Vorbereitung — Schadstofferkundung, Standsicherheit, Nachbarschaft.
Zwei Fristen laufen nebeneinander: der Monat nach der Bestätigung der Abbruchanzeige und die sieben Tage der Schadstoffanzeige. Die längere bestimmt den Termin.
Sobald asbesthaltige Materialien bearbeitet oder ausgebaut werden, greift die TRGS 519. Die Arbeiten sind mindestens sieben Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ausführen darf sie nur ein Betrieb mit der erforderlichen Sachkunde. Diese Frist gilt bundesweit und ist unabhängig davon, ob der Abbruch selbst verfahrensfrei ist.
Für gefährliche Abfälle kommt die Nachweisführung hinzu: Der Entsorgungsnachweis klärt vorab, dass eine bestimmte Anlage den Abfall annehmen darf, der Begleitschein dokumentiert jeden Transport. Asbesthaltige Baustoffe laufen unter dem Abfallschlüssel 17 06 05*, alte Mineralwolle von vor Juni 1996 unter 17 06 03*.
Wie die Sanierung selbst abläuft, steht auf den Seiten zur Asbestsanierung Hannover und zur Schadstoffsanierung Hannover. Was beim Abbruch selbst passiert, erklärt die Seite zum Komplettabriss Hannover.
Zuständig ist die Bauaufsicht am Ort des Vorhabens; für das Stadtgebiet die Landeshauptstadt Hannover, im Umland die Region Hannover. Die NBauO gilt landesweit — unterschiedlich sind Vordrucke und Verfahrenswege.
Die Angaben geben den Stand der Niedersächsischen Bauordnung und der Hinweise der Bauaufsicht wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Wir ordnen das Vorhaben ein, stellen die Unterlagen zusammen, stimmen die erforderliche Entwurfsverfassung ab und übernehmen die Schadstoffanzeige.
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