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Kosten, Fristen und Genehmigung auf einen Blick
Rodung nur vom 1. Oktober bis 28. Februar • Baumschutzsatzung geprüft • Getrennte Entsorgung

Rodung nur vom 1. Oktober bis 28. Februar
Das ist die Frage, an der die meisten Vorhaben hängen — und die Antwort steht nicht in der Bauordnung, sondern im Naturschutzrecht. Nach § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.
Praktisch heißt das: Das Zeitfenster für eine Rodung liegt zwischen dem 1. Oktober und dem letzten Februartag. Die Regel gilt bundesweit, unabhängig von der Grundstücksgröße und unabhängig davon, ob eine Baugenehmigung vorliegt. Eine Baugenehmigung hebelt sie nicht aus. Deshalb landen viele Anfragen im Winter — und deshalb sollte man einen Baubeginn im Frühjahr schon im Spätherbst vorbereiten.
Der Sinn der Regelung liegt im Schutz von Brut- und Nistplätzen. Daraus folgt aber auch: Die Schonzeit ist nicht die einzige Grenze. Der Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gilt ganzjährig. Ein alter Baum mit Höhlen oder Spalten kann auch im November ein Problem sein, wenn dort eine Fledermaus überwintert.
Schnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung eines Baumes nennt das Gesetz ausdrücklich als zulässig. Gemeint ist der maßvolle Rückschnitt, nicht das Kappen der gesamten Krone.
Abschneiden, Auf-den-Stock-setzen und Beseitigen von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen und Gebüschen sind im Zeitraum untersagt. Genau das ist bei einer Grundstücksräumung der Kern der Arbeit.
Ordnet eine Behörde die Maßnahme an, greift das Verbot nicht. Das gilt auch für Maßnahmen im öffentlichen Interesse, die der Verkehrssicherheit dienen.
Nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sind ausgenommen, ebenso zulässige Bauvorhaben, bei denen nur geringfügiger Gehölzbewuchs betroffen ist.
Grundlage: § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz. Die Abgrenzung im Einzelfall klären wir vor dem Termin, nicht mit der Motorsäge in der Hand.
Neben der bundesweiten Schonzeit gibt es eine zweite, davon unabhängige Hürde: den kommunalen Baumschutz. Er ist Satzungsrecht und deshalb von Stadt zu Stadt verschieden. Für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover gilt:
Gemessen in einem Meter Höhe. Nadelbäume sind ab 80 Zentimetern geschützt.
Die Stammumfänge werden addiert. Drei Stämme mit je 25 Zentimetern sind zusammen geschützt, einzeln betrachtet wäre keiner davon es.
Eibe, Rotdorn, Weißdorn, Stechpalme und Maulbeere.
Großsträucher über drei Meter Höhe sowie frei wachsende Hecken ab fünf Metern Länge und drei Metern Höhe.
Für einen geschützten Baum ist vor dem Fällen eine Genehmigung des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün erforderlich. Der Antrag lässt sich online stellen. Wird die Fällung genehmigt, ist in aller Regel eine Ersatzpflanzung zu leisten, bevorzugt mit heimischen Arten.
Nicht auf die Nachbargemeinde übertragen. Die 60 Zentimeter gelten für das Stadtgebiet Hannover. In Langenhagen, Garbsen oder Seelze können andere Werte und andere Ausnahmen gelten, weil jede Kommune ihre eigene Satzung erlässt. Die Schonzeit nach § 39 BNatSchG gilt dagegen überall gleich.

Vom Gestrüpp bis zum Wurzelstock und zur abgezogenen Fläche
Gestrüpp, Brombeerdickicht, Efeu an Mauern, Unterholz und verwucherte Hecken. Bei großen Flächen arbeiten wir mit Mulcher, in beengter Lage von Hand mit Freischneider und Motorsäge.
Freistehende Bäume werden im Ganzen gefällt. Steht der Baum an der Grenze, am Gebäude oder über einer Leitung, wird er in Abschnitten abgetragen und abgeseilt. Vorher ist zu klären, ob er unter die Baumschutzsatzung fällt.
Nach der Fällung bleibt der Stubben. Fürs Bauen muss er raus, für eine Rasenfläche reicht oft das Fräsen. Ausbaggern ist gründlicher, hinterlässt aber ein Loch, das verfüllt werden muss.
Gartenlauben, Schuppen, Garagen, Zäune und Fundamente. Sitzen asbesthaltige Wellplatten auf dem Dach, ist das ein eigener Arbeitsgang mit Anzeige und Sachkundenachweis, nicht Teil der Rodung.
Nach der Räumung wird die Fläche abgezogen und verdichtet, damit sie befahrbar und aufmaßfähig ist. Für ein Bauvorhaben ist das der Zustand, in dem der Erdbauer übernehmen kann.
Grünschnitt, Holz, Bauschutt und Boden werden getrennt aufgeladen. Getrennt ist die Entsorgung deutlich günstiger als eine gemischte Fuhre, deshalb wird schon beim Räumen sortiert.
Eine Pauschale je Quadratmeter führt bei diesem Gewerk in die Irre. Zwei Grundstücke mit identischer Fläche können sich im Aufwand um ein Vielfaches unterscheiden — je nachdem, was darauf steht und ob man mit Maschinen herankommt. Diese sechs Faktoren bestimmen die Kalkulation:
Die Grundgröße, aber allein wenig aussagekräftig. Eine große, gleichmäßig bewachsene Wiese ist schneller geräumt als ein kleiner, völlig zugewachsener Hinterhof.
Kniehohes Gras, mannshohes Gestrüpp oder ein seit zwanzig Jahren sich selbst überlassenes Grundstück mit armdicken Stämmen sind drei verschiedene Aufgaben.
Ein freistehender Baum lässt sich fällen. Derselbe Baum zwischen Haus und Nachbargrenze muss abgeseilt und in Abschnitten abgetragen werden — das dauert ein Vielfaches.
Fräsen oder ausbaggern ist eine eigene Position. Ob sie überhaupt nötig ist, hängt davon ab, was danach auf der Fläche passieren soll.
Kommt ein Bagger auf das Grundstück oder muss alles durch eine schmale Hofdurchfahrt getragen werden? Das ist bei Altbaugrundstücken in Linden oder der Nordstadt regelmäßig die entscheidende Frage.
Grünschnitt ist voluminös und leicht, Boden und Wurzelstöcke sind schwer. Beide werden unterschiedlich abgerechnet, das eine nach Volumen, das andere nach Gewicht.
Wir sehen uns das Grundstück an, messen auf und weisen die Positionen einzeln aus, damit erkennbar bleibt, woran der Preis hängt. Was die Entsorgung je Fraktion kostet, steht auf der Seite zur Bauschuttentsorgung. Geht es nicht nur um den Bewuchs, sondern um ein ganzes Gebäude, ist der Komplettabriss in Hannover der passende Weg. Einen Überblick über unsere Leistungen vor Ort gibt die Standortseite Hannover.

Grünschnitt wird geschreddert und zur Verwertung gefahren. Er läuft unter dem Abfallschlüssel 20 02 01 für biologisch abbaubare Abfälle, Boden und Steine unter 20 02 02. Stärkeres Stammholz nehmen wir getrennt auf, weil es anders verwertet wird als Häckselgut.
Der Punkt, an dem bei diesem Gewerk am meisten Geld verloren geht, ist die Trennung. Sobald Grünschnitt, Bauschutt und Boden in einer Fuhre landen, wird die gesamte Menge als Gemisch abgerechnet — und das ist die teuerste Variante, die es gibt. Deshalb wird schon beim Räumen sortiert und nicht erst am Container.
Ein zweiter Kostentreiber ist das Volumen: Astwerk ist leicht, nimmt aber viel Platz ein. Häckseln vor Ort reduziert die Zahl der Fuhren spürbar und lohnt sich, sobald größere Mengen anfallen.
Zuerst klären wir, ob die Arbeiten überhaupt in die Schonzeit fallen. Rodung wird zwischen Oktober und Ende Februar geplant. Wer im Frühjahr anfragt, bekommt von uns einen Termin im Herbst und keine Zusage, die er nicht halten darf.
Vor Ort sehen wir uns Bewuchs, Baumbestand, Zufahrt und Nachbarbebauung an. Dabei stellen wir fest, welche Bäume nach der Baumschutzsatzung geschützt sind und welche nicht.
Fällt ein Baum unter die Satzung, ist vor dem Fällen eine Genehmigung des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün nötig. Der Antrag lässt sich online stellen. Diese Zeit muss eingeplant werden.
Zufahrt herstellen, Fällbereich absperren, Nachbargrundstücke und Leitungen sichern. Bei Arbeiten über öffentlichem Grund kommt eine verkehrsrechtliche Anordnung hinzu.
Erst der Unterwuchs, dann die Gehölze, zuletzt die Bäume. In dieser Reihenfolge, weil sonst das gefällte Material im Gestrüpp liegt und nicht mehr sauber aufzunehmen ist.
Stubben werden gefräst oder ausgebaggert, alte Fundamente und Bodenplatten aufgenommen. Was hier stehen bleibt, wird später beim Bauen teurer als jetzt.
Material getrennt abfahren, Fläche abziehen und verdichten. Die Entsorgungsnachweise gehören zur Übergabe und werden bei einem späteren Verkauf gelegentlich verlangt.
Wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet Hannover und in den umliegenden Gemeinden. In den gewachsenen Stadtteilen ist die Zufahrt regelmäßig die entscheidende Frage: Ob ein Bagger durch die Hofdurchfahrt passt, entscheidet über Aufwand und Preis stärker als die Fläche.
Nördlich angrenzend
Westliche Region Hannover
Südlich des Stadtgebiets
Westliches Umland an der Leine
Nördliches Umland
Östliche Region Hannover
Wir sehen uns das Grundstück an, prüfen Baumbestand und Zufahrt und klären, ob eine Fällgenehmigung nötig ist. Anschließend erhalten Sie ein Angebot mit einzeln ausgewiesenen Positionen und einem Termin im zulässigen Zeitfenster.
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