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Schadstoffsanierung, Entkernung und Abbruch – mit Sachkunde nach TRGS 519
Diese Seite ist der Einstieg für Gütersloh: Sie führt zu allen Leistungen, die wir hier ausführen, und erklärt, welche Anzeigen in Nordrhein-Westfalen dazugehören.
Die meisten Projekte hängen zusammen: Vor der Entkernung steht die Schadstoffprüfung, nach dem Abbruch die Entsorgung. Deshalb liegt hier alles nebeneinander – jede Leistung mit eigener Seite, auf der Ablauf und Preisrahmen stehen.
Erkundung, Sanierung und Freimessung nach TRGS 519
Vom einzelnen Durchbruch bis zum kompletten Industriegebäude
Sortenrein getrennt, mit Nachweis, Fläche besenrein übergeben
Anzeigen und Genehmigungen übernehmen wir auf Wunsch
Ortstermin und Aufmaß. Wir sehen uns Bausubstanz, Zugang und Nachbarbebauung an. Kostenlos und unverbindlich.
Bei Gebäuden vor 1993 Beprobung mit Laboranalyse. Der Befund entscheidet über Verfahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsweg.
Preis und Zeitplan schriftlich, bevor jemand anfängt. Parallel laufen, soweit erforderlich, Abbruchanzeige und Asbestanzeige.
Baustelle einrichten, abschotten, arbeiten. Bei Schadstoffen unter Unterdruck und mit begleitender Messung.
Getrennt nach Fraktionen, Abtransport mit Entsorgungsnachweis, Fläche besenrein übergeben.
Gütersloh ist große kreisangehörige Stadt und damit selbst untere Bauaufsichtsbehörde – zuständig ist der Fachbereich Bauordnung im Rathaus an der Berliner Straße 70. Liegt Ihr Objekt in einer anderen Kommune des Kreises, übernimmt der Kreis Gütersloh.
Inhaltlich gilt in ganz Nordrhein-Westfalen dasselbe: Nach § 62 Abs. 3 BauO NRW ist die Beseitigung von Gebäuden der Gebäudeklassen 2, 3 – soweit nicht freistehend –, 4 und 5 mindestens einen Monat vorher schriftlich anzuzeigen. Diese Frist gehört in den Bauzeitenplan, sie lässt sich nicht abkürzen. Was für Ihr Objekt konkret gilt, klären wir vor dem Angebot.
Hier läuft es an der Bauaufsicht vorbei: Asbestarbeiten sind der Bezirksregierung Detmold anzuzeigen, die als Arbeitsschutzbehörde für ganz Ostwestfalen-Lippe zuständig ist. Nötig ist eine unternehmensbezogene Anzeige, bei wechselnden Baustellen zusätzlich die Angabe von Ort, Beginn und Dauer.
Die Anzeige muss vor Arbeitsbeginn vorliegen. Wie die Sanierung selbst abläuft, steht unter Asbestentfernung.
Im Stadtgebiet und im Umland. Der Unterschied liegt selten am Stadtteil, sondern an Baujahr, Zufahrt und Nachbarbebauung – genau das sehen wir uns beim Ortstermin an.
Rückbau und Schadstoffsanierung sind zwei Gewerke, die üblicherweise getrennt vergeben werden. Wir machen beides – das spart die Wartezeit dazwischen und die Abstimmung zwischen zwei Betrieben, die sich gegenseitig den Zeitplan schieben.
Den Preis bekommen Sie schriftlich, bevor jemand anfängt zu arbeiten. Nachträge gibt es nur, wenn hinter einer Wand etwas auftaucht, das vorher niemand sehen konnte – und das besprechen wir dann vorher, nicht hinterher auf der Rechnung.
Alle Aufnahmen stammen von eigenen Projekten und Objektbegehungen. Keine Symbolbilder, keine Bildagentur.
Kostenlose Erstberatung und Besichtigung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.