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Schadstoffsanierung, Entkernung und Abbruch – mit Sachkunde nach TRGS 519
Diese Seite ist der Einstieg für Berlin: Sie führt zu allen Leistungen, die wir hier ausführen, und erklärt, welche Anzeigen in Nordrhein-Westfalen dazugehören.
Die meisten Projekte hängen zusammen: Vor der Entkernung steht die Schadstoffprüfung, nach dem Abbruch die Entsorgung. Deshalb liegt hier alles nebeneinander – jede Leistung mit eigener Seite, auf der Ablauf und Preisrahmen stehen.
Erkundung, Sanierung und Freimessung nach TRGS 519
Vom einzelnen Durchbruch bis zum kompletten Gebäude
Sortenrein getrennt, mit Nachweis, Fläche besenrein übergeben
Ortstermin und Aufmaß. Wir sehen uns Bausubstanz, Zugang und Nachbarbebauung an. Kostenlos und unverbindlich.
Bei Gebäuden vor 1993 Beprobung mit Laboranalyse. Der Befund entscheidet über Verfahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsweg.
Preis und Zeitplan schriftlich, bevor jemand anfängt. Parallel laufen, soweit erforderlich, Abbruchanzeige und Asbestanzeige.
Baustelle einrichten, abschotten, arbeiten. Bei Schadstoffen unter Unterdruck und mit begleitender Messung.
Getrennt nach Fraktionen, Abtransport mit Entsorgungsnachweis, Fläche besenrein übergeben.
Berlin ist in zwölf Bezirke gegliedert, und jeder hat eine eigene Bauaufsicht im Stadtentwicklungsamt. Zuständig ist immer der Bezirk, in dem das Objekt liegt – eine zentrale Landesstelle gibt es dafür nicht. Wer beim falschen Bezirksamt einreicht, verliert Wochen.
Die Frist ist landesweit dieselbe: Nach § 61 Abs. 3 Satz 2 BauO Bln ist die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen mindestens einen Monat vorher schriftlich anzuzeigen, auf dem amtlichen Vordruck Bau 104a. Verfahrensfrei sind unter anderem freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 sowie andere Anlagen bis zehn Meter Höhe. Bei Wohnraum kann zusätzlich das Zweckentfremdungsverbot greifen. Was für Ihr Objekt gilt, klären wir vor dem Angebot.
Hier läuft es an der Bauaufsicht vorbei: Asbestarbeiten sind dem LAGetSi anzuzeigen, dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit in der Turmstraße 21, das für ganz Berlin zuständig ist. Nötig ist eine unternehmensbezogene Anzeige, dazu eine ergänzende Anzeige zu Ort und Zeit je Baustelle – spätestens eine Woche vor Beginn.
Beide Anzeigen müssen vor Arbeitsbeginn vorliegen. Wie die Sanierung selbst abläuft, steht unter Asbestentfernung.
Im Stadtgebiet und im Umland. Der Unterschied liegt selten am Stadtteil, sondern an Baujahr, Zufahrt und Nachbarbebauung – genau das sehen wir uns beim Ortstermin an.
Rückbau und Schadstoffsanierung sind zwei Gewerke, die üblicherweise getrennt vergeben werden. Wir machen beides – das spart die Wartezeit dazwischen und die Abstimmung zwischen zwei Betrieben, die sich gegenseitig den Zeitplan schieben.
Den Preis bekommen Sie schriftlich, bevor jemand anfängt zu arbeiten. Nachträge gibt es nur, wenn hinter einer Wand etwas auftaucht, das vorher niemand sehen konnte – und das besprechen wir dann vorher, nicht hinterher auf der Rechnung.
Alle Aufnahmen stammen von eigenen Projekten und Objektbegehungen. Keine Symbolbilder, keine Bildagentur.
Kostenlose Erstberatung und Besichtigung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.