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Asbest, PCB, KMF – TRGS 519 Meldung bei Behörde
250+ Anmeldungen/Jahr • 7-14 Tage Vorlauf • 100% TRGS-konform

Wer in Osnabrück ein altes Haus saniert oder abreißt und dabei auf Asbest stößt, der muss das bei der Unteren Abfallbehörde anmelden – mindestens 7 Tage vorher. Das steht so in der TRGS 519, und das gilt nicht nur für Asbest, sondern auch für PCB, alte Mineralwolle und andere Gefahrstoffe. Viele Bauherren wissen das nicht und fangen einfach an zu sanieren. Dann kommt die Behörde auf die Baustelle, legt die Arbeiten still und es gibt ein dickes Bußgeld. Wir von RückbauPRO übernehmen diese Anmeldung seit über 20 Jahren für unsere Kunden in Osnabrück.
Letztes Jahr hat uns ein Handwerker aus Eversburg angerufen. Der hatte schon angefangen, Asbestplatten vom Dach zu nehmen – ohne Anmeldung, ohne Gutachten, ohne Schutzausrüstung. "Ich wusste nicht, dass man das anmelden muss. Ich dachte, das sind doch nur ein paar Platten." Zum Glück hatte ein Nachbar die Behörde informiert, bevor größerer Schaden entstand. Am Ende musste er 5.000€ Bußgeld zahlen und durfte erst weitermachen, nachdem wir alles ordentlich angemeldet hatten.
Die Anmeldung selbst ist nicht kompliziert, aber Sie brauchen die richtigen Unterlagen: Ein Schadstoffgutachten von einem akkreditierten Gutachter, einen Arbeitsplan nach TRGS 519, Nachweise über Ihre Fachkunde und die eingesetzte Schutztechnik. Wir erstellen Ihnen das komplette Paket und reichen es bei der Behörde ein. Sie müssen sich um nichts kümmern und können sicher sein, dass alles rechtskonform läuft. Keine Bußgelder, keine Stilllegung, keine Probleme.
Meldung von Asbestarbeiten bei der Unteren Abfallbehörde Osnabrück gemäß TRGS 519. Mit Schadstoffgutachten, Arbeitsplan und Angabe der eingesetzten Absaug- und Schutztechnik. Mindestens 7 Tage vor Arbeitsbeginn.
Anmeldung von PCB-Sanierungsarbeiten bei der Behörde. Mit Laboranalyse zur Bestimmung der PCB-Konzentration, Sanierungskonzept und Entsorgungsnachweis. PCB über 50 mg/kg ist anmeldepflichtig.
Meldung alter Mineralwolle (KMF) vor 1996 bei der zuständigen Stelle. Mit Nachweis über H-Klasse-Filter, Schutzausrüstung und Big-Bag-Verpackung. KMF gilt als Gefahrstoff und muss angemeldet werden.
Anmeldung bei mehreren Schadstoffen gleichzeitig (z.B. Asbest + PCB + PAK). Mit umfassendem Schadstoffgutachten, abgestimmtem Sanierungs- und Entsorgungskonzept für alle Gefahrstoffe.
Zunächst muss geklärt werden, welche Schadstoffe vorhanden sind. Wir entnehmen Proben von verdächtigen Materialien und lassen diese im Labor analysieren (Asbest, PCB, KMF, PAK, Schwermetalle).
Nach den Laborergebnissen erstellen wir ein Schadstoffgutachten, das Art, Menge und genaue Position der Schadstoffe dokumentiert. Dieses Gutachten ist Grundlage für die Behördenmeldung.
Wir erstellen einen detaillierten Arbeitsplan nach TRGS 519: Welche Schutzstufe wird benötigt, welche Absaugtechnik kommt zum Einsatz, wie werden Schadstoffe verpackt und entsorgt.
Die vollständige Anmeldung mit Gutachten, Arbeitsplan und allen Nachweisen reichen wir bei der Unteren Abfallbehörde Osnabrück ein – mindestens 7 Tage vor Arbeitsbeginn (bei Asbest).
Die Behörde prüft die Unterlagen und gibt die Arbeiten frei. In manchen Fällen gibt es Rückfragen oder Auflagen (z.B. zusätzliche Schutzmaßnahmen). Wir klären das direkt mit der Behörde.
Nach erfolgter Sanierung beauftragen wir einen unabhängigen Gutachter zur Freimessung. Der Freimess-Bericht wird der Behörde als Abschluss gemeldet – dann ist das Verfahren komplett.
Familie B. aus Haste wollte ihr Dach sanieren und hatte im Internet gelesen, dass die alten Asbestzement-Platten runtermüssen. Sie haben eine Fachfirma beauftragt – aber leider eine, die die Anmeldung vergessen hatte. Nach zwei Tagen Arbeit stand plötzlich ein Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde auf der Baustelle. "Wo ist Ihre TRGS-519-Anmeldung? Ich sehe hier keine Absauganlage und keine H-Klasse-Filter."
Die Arbeiten wurden sofort stillgelegt. Die Firma durfte erst weitermachen, nachdem alles ordentlich angemeldet war. Familie B. rief uns an, und wir haben innerhalb von 3 Tagen das komplette Verfahren nachgeholt: Schadstoffgutachten, Arbeitsplan, Anmeldung bei der Behörde. Wir haben auch gleich die richtige Absaugtechnik besorgt und den Arbeitern gezeigt, wie man die Platten staubarm abnimmt.
"Ich bin so froh, dass ihr das so schnell geregelt habt. Die Baufirma hatte keine Ahnung von den Vorschriften." Am Ende ging alles gut aus – keine Bußgelder, weil Familie B. ja nichts falsch gemacht hatte. Die Baufirma musste allerdings zahlen. Solche Fälle sehen wir in Osnabrück leider öfter. Deshalb unser Tipp: Immer vorher klären, ob die Firma auch wirklich für Schadstoffsanierung zertifiziert ist.
Wir melden Schadstoffe in allen Stadtteilen Osnabrücks an – von der Innenstadt über Schinkel und Eversburg bis nach Haste, Hellern und Nahne. Kennen die Abläufe bei der Behörde genau.
Die reine Anmeldung bei der Behörde ist kostenlos. Aber: Sie brauchen vorher ein Schadstoffgutachten (500-1.500€), Laboranalysen (150-400€ pro Probe) und einen Arbeitsplan nach TRGS 519. Wir übernehmen das Gesamtpaket für 1.200-2.500€ je nach Umfang – inklusive Gutachten, Anmeldung und Koordination mit der Behörde.
Asbestarbeiten müssen mindestens 7 Tage vor Beginn bei der Unteren Abfallbehörde angemeldet werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben nach TRGS 519. Bei PCB oder KMF gibt es keine feste Frist, aber wir empfehlen auch hier 2 Wochen Vorlauf. So hat die Behörde Zeit, die Unterlagen zu prüfen und eventuell Auflagen zu machen.
Anmeldepflichtig sind in Osnabrück: Alle Asbestarbeiten (egal wie klein), PCB-Sanierungen ab 50 mg/kg, alte Mineralwolle (KMF vor 1996), PAK-haltige Materialien bei größeren Mengen, und Arbeiten mit mehreren Schadstoffen gleichzeitig. Im Zweifel sollten Sie lieber einmal zu viel anmelden – das kostet nichts extra.
Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann richtig teuer werden. Bußgelder von 1.000€ bis 50.000€ sind möglich. Bei grober Fahrlässigkeit mit Gesundheitsgefährdung drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Außerdem haftet man für alle Folgeschäden (kontaminierte Räume, Gesundheitsschäden bei Arbeitern). Deshalb: Immer vorher anmelden!
Nein, Sie brauchen eine Anmeldung pro Bauvorhaben. Wenn Sie in einem Haus mehrere asbesthaltige Materialien sanieren (Fassadenplatten, Dachplatten, Bodenbelag), können Sie das in einer Anmeldung zusammenfassen. Aber: Bei Arbeiten an verschiedenen Gebäuden brauchen Sie separate Anmeldungen.
Die Untere Abfallbehörde Osnabrück kann unangemeldet auf die Baustelle kommen und prüfen, ob die angemeldeten Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Sie kontrollieren: Absaugtechnik, Schutzausrüstung der Arbeiter, ordnungsgemäße Verpackung, Beschilderung der Baustelle. Bei Verstößen können sie die Arbeiten sofort stilllegen.
Schadstoffarbeiten sind anmeldepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig. Das heißt: Sie melden die Arbeiten an, und nach 7 Tagen können Sie starten – auch wenn Sie keine ausdrückliche Genehmigung bekommen haben. Die Behörde kann nur Auflagen machen oder im Extremfall verbieten. Aber in 99% der Fälle läuft es problemlos durch.
Theoretisch ja, praktisch schwierig. Sie brauchen ein akkreditiertes Schadstoffgutachten von einem zertifizierten Gutachter, einen TRGS-519-konformen Arbeitsplan mit Gefährdungsbeurteilung, und Nachweise über Ihre Fachkunde für Asbestsanierung. Die meisten Bauherren beauftragen deshalb Profis wie uns, die alle Nachweise haben und das regelmäßig machen.
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