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Premium Asbestsanierung

Zertifizierte Asbestsanierung nach höchsten Standards
15+ Jahre Erfahrung • TRGS 519 zertifiziert • Behördlich anerkannt • 24/7 Notdienst

Vorletzten Monat hatten wir Anfrage von Firma aus Hafen-Gebiet. Die wollten alte Lagerhalle abreissen und dachten Asbest können sie selbst rausmachen bevor Abbruch kommt. Hat Geschäftsführer irgendwo gelesen dass man kleine Mengen Asbest auch ohne Sachkunde entfernen darf. Das stimmt so aber überhaupt nicht - seit 2017 ist jede Asbestarbeit genehmigungspflichtig und braucht TRGS 519 Sachkunde egal wie wenig Material es ist. Wir haben ihm erklärt was passiert wenn Gewerbeaufsicht das mitkriegt - Bußgeld bis 50.000 Euro plus Baustelle wird sofort stillgelegt. Dann hat er doch uns beauftragt und alles lief gesetzeskonform. Das ist TRGS 519 in Osnabrück - keine Empfehlung sondern Gesetz das streng kontrolliert wird.
Wir sind seit über 15 Jahren zertifizierter TRGS 519 Fachbetrieb. Alle unsere Mitarbeiter haben Sachkundenachweis der regelmäßig aufgefrischt wird. Wir kennen jeden Paragraphen der Technischen Regeln, wissen genau welche Schutzmaßnahmen wann Pflicht sind, wie Anmeldung bei Gewerbeaufsicht läuft, welche Dokumentation nötig ist. Von Gefährdungsbeurteilung über Sanierung bis Freimessung machen wir alles nach Vorschrift.
TRGS 519 regelt drei Hauptbereiche: Erstens welche Qualifikation Arbeiter brauchen. Zweitens welche Schutzmaßnahmen je nach Asbestmenge nötig sind - von einfacher Staubmaske bis komplette Schleuse mit Unterdruck. Drittens wie Material entsorgt werden muss und welche Messungen vorher und nachher Pflicht sind. Wird oft unterschätzt wie komplex das ist. Aber genau deswegen gibt es spezialisierte Fachbetriebe wie uns die nichts anderes machen.
Wichtig zu wissen: Seit 2017 wurde TRGS 519 nochmal verschärft. Früher durfte man schwach gebundenes Asbest (Spritzasbest, Asbestpappe) nur mit Sachkunde entfernen aber fest gebundenes (Eternit, Wellplatten) auch ohne. Das ist jetzt vorbei - jetzt braucht jede Asbestarbeit Anmeldung und Sachkunde. Auch wenn nur einzelne Platten sind. Kontrolliert wird das streng und Strafen sind empfindlich. Deswegen lieber gleich Profis beauftragen.
Von Schulung bis Sanierung - alles aus einer Hand
Sachkundelehrgang für Mitarbeiter die mit Asbest arbeiten. Theorie und Praxis nach TRGS 519 Anforderungen. Mit Zertifikat und Eintragung bei Gewerbeaufsicht.
Schadstoffgutachten nach TRGS 519 Standard. Material-Probenahme, Labor-Analyse, Sanierungskonzept. Dokumentation für Behörden und Versicherungen.
Komplette Asbestsanierung nach allen Vorschriften. Mit Schleuse, Unterdruck, Schutzausrüstung, Big-Bag Entsorgung. Anmeldung bei Behörde übernehmen wir.
Vollständige Dokumentation aller Arbeitsschritte. Protokolle, Messergebnisse, Entsorgungsnachweise, Freigabe-Zertifikate. Archivierungssicher für 40 Jahre.
6 Schritte zur gesetzeskonformen Asbestsanierung
Zuerst bewerten wir Gefahrenlage. Welches Material, wie viel Asbest drin, welche Schutzmaßnahmen nötig. Basis für kompletten Sanierungsplan und Behörden-Anmeldung.
Jede Asbestsanierung muss 7 Tage vorher bei Gewerbeaufsicht angemeldet werden. Mit Arbeitsplan, Schutzkonzept, Sachkunde-Nachweisen. Machen wir komplett für Sie.
Schutzzone aufbauen mit Materialschleuse und Personenschleuse. Schwarzer Bereich ist kontaminiert, weißer Bereich ist sauber. Dazwischen Dusche und Umkleide für Arbeiter.
H13-Filter Anlage erzeugt Unterdruck im Arbeitsbereich. So können keine Asbestfasern nach außen gelangen. Luftwechsel 4-6 mal pro Stunde ist Mindestanforderung.
Arbeiter tragen Schutzanzug Kategorie 3 und Atemschutz P3. Material wird nass gemacht oder unter Unterdruck bearbeitet. Direkt in Big-Bags verpacken und versiegeln.
Unabhängiges Institut misst Faserkonzentration in Raumluft. Muss unter 500 Fasern pro Kubikmeter sein. Erst dann wird Objekt freigegeben und Sie bekommen Zertifikat.
Sachkunde ist Grundvoraussetzung für jede Asbestarbeit. Ohne Sachkundenachweis darf niemand Asbest entfernen egal ob Firma oder Privatperson. Lehrgang dauert etwa 2 Wochen und kostet so 1500-2000 Euro. Wird angeboten von IHK, Berufsgenossenschaften, privaten Bildungsträgern die entsprechende Zulassung haben. Am Ende ist Prüfung - schriftlich und praktisch. Wer besteht kriegt Zertifikat das bei Gewerbeaufsicht registriert wird.
Sachkunde muss alle 6 Jahre aufgefrischt werden. Das ist kein kompletter Lehrgang nochmal sondern Auffrischungskurs etwa 1 Woche. Wird geprüft ob man noch auf aktuellem Stand ist weil sich Vorschriften auch mal ändern. Wer Auffrischung verpasst verliert Sachkunde und darf nicht mehr arbeiten bis neuer Lehrgang gemacht wurde. Gewerbeaufsicht kontrolliert das regelmäßig auf Baustellen.
Es gibt übrigens unterschiedliche Sachkunde-Stufen. Grundsachkunde erlaubt Arbeiten mit fest gebundenem Asbest wie Eternit-Platten. Vollsachkunde braucht man für schwach gebundenes Asbest wie Spritzasbest oder wenn große Mengen anfallen. Als Firma haben wir natürlich beide Stufen damit wir jedes Projekt übernehmen können. Unsere Vorarbeiter haben zusätzlich noch Sachkunde für Aufsichtsführung was bei größeren Baustellen Pflicht ist.
TRGS 519 unterscheidet drei Gefährdungsstufen die verschiedene Schutzmaßnahmen brauchen. Stufe 1 ist wenn nur geringe Mengen fest gebundenes Asbest entfernt wird ohne dass viel Staub entsteht. Da reicht oft Atemschutz FFP2 oder FFP3 und Einweg-Schutzanzug. Material muss trotzdem feucht gemacht werden und Arbeitsbereich abgesperrt sein. Ist zum Beispiel wenn paar einzelne Eternit-Platten demontiert werden die noch intakt sind.
Stufe 2 ist Standard bei den meisten Sanierungen. Da braucht es komplette Schutzzone mit Personenschleuse. Schwarzweiß-Prinzip - schwarzer Bereich ist kontaminiert dort wird gearbeitet, weißer Bereich ist sauber. Dazwischen ist Dusche wo Arbeiter sich abduschen bevor sie in weißen Bereich kommen. Schutzanzug Kategorie 3 ist Pflicht plus Atemschutz mindestens P3 Filter besser Gebläse-Atemschutz. Material wird unter Nassverfahren entfernt oder mit Unterdruck abgesaugt während Bearbeitung.
Stufe 3 ist höchste Gefährdung - bei schwach gebundenem Asbest oder sehr großen Mengen. Da ist zusätzlich Unterdruck-Anlage Pflicht die permanent läuft. Mindestens 4 bis 6 facher Luftwechsel pro Stunde durch H13-Filter. So wird verhindert dass Fasern nach außen gelangen können. Eingang nur über Materialschleuse und Personenschleuse mit Dusche. Alle Oberflächen im Arbeitsbereich müssen nach Sanierung abgesaugt und feucht gereinigt werden. Erst wenn Freimessung unter Grenzwert ist darf Schleuse abgebaut werden.
Welche Stufe bei Ihrem Projekt nötig ist bewerten wir in Gefährdungsbeurteilung vorher. Hängt ab von Material-Art, Menge, Zustand, wie stark bearbeitet werden muss. In Anmeldung bei Gewerbeaufsicht müssen wir genau aufführen welche Schutzmaßnahmen wir planen. Behörde kann vor Ort kontrollieren ob alles umgesetzt wird wie angegeben. Bei Verstößen droht sofortige Stilllegung der Baustelle.
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