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Premium Asbestsanierung
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Die Messung, die entscheidet, ob ein Raum nach der Sanierung wieder betreten werden darf. Ohne sie bleibt die Abschottung stehen.
Am Ende einer Asbestsanierung steht nicht der letzte Handgriff, sondern ein Messwert. Die TRGS 519 verlangt in Nummer 15.3, dass die Raumluft im Schwarzbereich gemessen wird, bevor die Abschottung fällt. Erst wenn die Faserkonzentration unter 500 Fasern je Kubikmeter liegt, gilt der Bereich als frei.
Das ist keine Formalie. Asbestfasern sind so fein, dass sie mit bloßem Auge nicht zu sehen sind und sich über Tage in der Luft halten. Ein Raum kann sauber aussehen und die Grenze trotzdem deutlich überschreiten. Genau deshalb wird gemessen und nicht in Augenschein genommen.
In Niedersachsen liegt der Arbeitsschutz nicht bei Bezirksregierungen — die wurden 2005 abgeschafft — sondern bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern. Für Hannover ist das Gewerbeaufsichtsamt Hannover zuständig.
Vor Beginn der Arbeiten steht die Anzeige der Arbeiten bei der Behörde, danach die Sanierung nach TRGS 519. Die Freimessung schließt diese Kette ab.
Fünf Schritte, von denen die ersten beiden am häufigsten unterschätzt werden.
Vor der Messung wird der Bereich gereinigt: Oberflächen werden mit Industriesaugern der Staubklasse H abgesaugt und feucht nachgearbeitet. Wird zu früh gemessen, misst man den eigenen Restschmutz.
Auf verbleibende Oberflächen kommt ein Bindemittel, das einzelne Restfasern festlegt. Erst danach ist der Raum in dem Zustand, den die Messung beurteilen soll.
Die Raumluft wird über einen definierten Zeitraum auf einen Filter gezogen. Die Abschottung bleibt dabei geschlossen, damit gemessen wird, was im Raum ist — nicht was von draußen hereinkommt.
Der Filter wird im Rasterelektronenmikroskop ausgewertet. Das Verfahren unterscheidet Asbestfasern von anderen Fasern, ein einfaches Lichtmikroskop kann das nicht.
Liegt das Ergebnis unter 500 Fasern je Kubikmeter, wird der Bereich freigegeben und die Abschottung zurückgebaut. Liegt es darüber, wird nachgereinigt und erneut gemessen.
Hannover gehört zu den am stärksten zerstörten Großstädten des Krieges. Der Wiederaufbau ab den Fünfzigerjahren war schnell, systematisch und autogerecht — und er fiel mitten in die Hochzeit des Asbesteinsatzes.
Das Ergebnis ist ein Bestand, in dem Asbest sehr breit verteilt ist: in Fassadenverkleidungen der Nachkriegsbauten, in Zwischenwänden und abgehängten Decken der Bürohäuser, unter den Bodenbelägen von Schulen und Verwaltungen, in Lüftungs- und Heizungstechnik.
Weil viele dieser Gebäude weiterhin in Betrieb sind, wird abschnittsweise saniert. Die Freimessung ist dann der Taktgeber: Erst wenn sie vorliegt, kann der nächste Bereich freigegeben und der Betrieb zurückverlegt werden.
Die Anzeige nach § 8 GefStoffV geht an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover. Wer zuvor in Nordrhein-Westfalen gearbeitet hat, sollte sich auf einen anderen Formularweg einstellen — die technischen Anforderungen sind identisch, der Verwaltungsweg nicht.
Hannover liegt in Niedersachsen. Der Arbeitsschutz ist Ländersache, deshalb unterscheidet sich der Verwaltungsweg von Bundesland zu Bundesland. Die technischen Anforderungen an die Freimessung sind davon unberührt: TRGS 519 und VDI 3492 gelten überall gleich.
Nein. TRGS 519 und VDI 3492 sind Bundesrecht beziehungsweise bundesweit angewandtes Regelwerk. Der Wert von 500 Fasern je Kubikmeter gilt in Hannover genauso wie in Dortmund.
An das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover. Bezirksregierungen gibt es in Niedersachsen seit 2005 nicht mehr — wer danach sucht, sucht vergeblich.
Nach Arbeiten im Schwarzbereich ja. Die TRGS 519 verlangt in Nummer 15.3 eine Freimessung, bevor die Abschottung entfernt und der Bereich wieder genutzt wird. Das gilt in Hannover wie überall in Deutschland, denn es ist Bundesrecht.
500 Fasern je Kubikmeter Raumluft. Der Wert stammt aus der TRGS 519 und ist kein Verhandlungsspielraum — er wird gemessen, nicht geschätzt.
Eine fachkundige Messstelle, die für das Verfahren nach VDI 3492 akkreditiert ist (DIN EN ISO/IEC 17025). Die ausführende Sanierungsfirma misst ihre eigene Arbeit nicht.
Der Bereich bleibt abgeschottet. Es wird erneut gereinigt und erneut gemessen, bis der Wert unterschritten ist. Eine Freigabe „unter Vorbehalt" gibt es nicht.
Ja. Der Messbericht der Messstelle gehört zur Dokumentation der Sanierung und sollte beim Objekt verbleiben — bei einem späteren Verkauf oder Umbau wird danach gefragt.
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