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Dachplatten, Fassaden, Böden, Nachtspeicheröfen und Spritzasbest
25–150 €/m² je nach Material • Anzeige und Entsorgung übernehmen wir • Freimessung inklusive
25–150 €/m² • Anzeige und Entsorgung inklusive
Kostenlos einschätzen lassenDer Preis hängt vor allem am Material: Fest gebundene Asbestzementplatten sind deutlich günstiger als schwach gebundene Spritzasbest- oder Leichtbauplatten. Verbindlich wird der Preis nach der Besichtigung.
Dach-, Wand- oder Bodenfläche mit asbesthaltigem Material
Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten. Verbaut ist er trotzdem millionenfach: in Dach- und Fassadenplatten, unter Bodenbelägen, in Nachtspeicheröfen, als Spritzasbest an Stahlträgern. Wer ein Gebäude aus der Zeit davor besitzt, muss davon ausgehen, dass irgendwo asbesthaltiges Material steckt.
Die gute Nachricht zuerst: Intakter, fest gebundener Asbest muss nicht entfernt werden. Eine unbeschädigte Welleternitplatte auf der Garage ist kein akuter Gefahrenherd. Kritisch wird es, sobald das Material beschädigt, verwittert oder bearbeitet wird — und genau das passiert bei fast jeder Baumaßnahme.
Deshalb gilt: Vor Arbeiten an einem Gebäude aus der Zeit vor 1993 muss geklärt werden, ob Asbest vorhanden ist. Diese Erkundungspflicht trifft den Bauherrn, nicht erst den ausführenden Betrieb. Wer sie übergeht und beim Durchbruch in eine asbesthaltige Wand bohrt, kontaminiert im Zweifel das ganze Geschoss — mit einer Sanierung, die ein Vielfaches der ursprünglichen Maßnahme kostet.
Wir übernehmen die Erkundung, die Anzeige bei der Behörde, den Rückbau und die Entsorgung. Neben Asbest behandeln wir dabei auch die übrigen typischen Altlasten — alte Mineralwolle, PAK-haltige Klebstoffe und Schimmelbefall. In der Praxis kommt selten nur ein Schadstoff allein vor.
Der Preis hängt weniger von der Fläche ab als von der Bindung des Materials. Fest gebundene Platten lassen sich demontieren, schwach gebundenes Material verlangt einen abgeschotteten Arbeitsbereich.
| Bauteil | Bindung | Typischer Fundort | Richtpreis |
|---|---|---|---|
| Dach- und Wellplatten (Eternit) | fest gebunden | Garagendächer, Scheunen, Carports, Zwischendächer | 25–60 €/m² |
| Fassadenplatten | fest gebunden | Giebel, Wetterseiten, Balkonverkleidungen | 40–70 €/m² |
| Floor-Flex-Platten und Kleber | fest gebunden, Kleber oft schwach | Böden in Wohn- und Bürobauten der 60er bis 80er | 30–50 €/m² |
| Nachtspeicheröfen | schwach gebunden im Inneren | Wohnungen mit Elektroheizung, bis Anfang der 80er | ab 400 € je Gerät |
| Spritzasbest und Rohrisolierungen | schwach gebunden | Stahlträger, Heizungskeller, Lüftungskanäle | 80–150 €/m² |
Richtwerte für die Sanierung einschließlich Schutzmaßnahmen. Probenahme, Entsorgung und Freimessung kommen hinzu — siehe Kostenaufstellung unten.
Ein solches Dach liegt damit im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Nach unten begrenzt der Grundaufwand den Preis: Auch für zehn Quadratmeter fallen Anfahrt, Schutzaufbau und Entsorgungsgang an, weshalb kleine Maßnahmen selten unter etwa 2.000 Euro bleiben. Nach oben treibt vor allem schwach gebundenes Material den Preis, weil dann Schleuse, Unterdruckhaltung und Raumluftmessung dazukommen.
Vor Arbeiten an Gebäuden aus der Zeit vor 1993 muss geklärt werden, ob Asbest verbaut ist. Wir nehmen Materialproben und lassen sie im Labor analysieren. Erst das Ergebnis entscheidet, welches Verfahren zulässig ist — und ob überhaupt saniert werden muss.
Asbestarbeiten sind vor Beginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen. Dazu gehört ein Arbeitsplan, der Verfahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsweg beschreibt. Diesen Weg übernehmen wir vollständig, inklusive der Fristen.
Bei schwach gebundenem Asbest wird ein Schwarzbereich mit Personen- und Materialschleuse aufgebaut und unter Unterdruck gehalten. Bei fest gebundenen Platten im Freien genügen meist Abschirmung, Befeuchtung und persönliche Schutzausrüstung.
Platten werden ganz demontiert statt gebrochen, Bohren und Flexen sind tabu. Alles wird befeuchtet, staubdicht verpackt, gekennzeichnet und direkt zur zugelassenen Deponie gebracht — mit Entsorgungsnachweis für Ihre Unterlagen.
Nach dem Ausbau folgen Feinreinigung mit H-Klasse-Saugern und, bei schwach gebundenem Asbest, die Raumluftmessung. Der Bereich wird erst freigegeben, wenn der Messwert unter 500 Fasern je Kubikmeter liegt. Sie erhalten die vollständige Dokumentation.
Alle Bilder stammen aus eigenen Projekten — keine Symbolfotos.








Die TRGS 519 ist das Regelwerk für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigem Material. Sie verlangt vom ausführenden Betrieb einen Sachkundenachweis, einen Arbeitsplan und die Anzeige der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vor Beginn. Für Sie als Auftraggeber heißt das vor allem: Der Betrieb muss die Sachkunde nachweisen können — lassen Sie sie sich zeigen.
Die Erkundungspflicht liegt beim Veranlasser der Arbeiten. Vor Baumaßnahmen an Gebäuden aus der Zeit vor 1993 müssen die vorhandenen Informationen zu asbesthaltigen Materialien ermittelt und dem ausführenden Betrieb übergeben werden. Wer das unterlässt, riskiert nicht nur den Baustopp, sondern haftet auch für die Folgen einer Faserfreisetzung.
Die Entsorgung läuft unter dem Abfallschlüssel 17 06 05* als gefährlicher Abfall — staubdicht verpackt, gekennzeichnet, auf zugelassener Deponie. Sie erhalten den Entsorgungsnachweis. Heben Sie ihn auf: Beim Verkauf der Immobilie ist die dokumentierte Sanierung ein belastbares Argument, und Käufer fragen inzwischen danach.
Nach Arbeiten an schwach gebundenem Asbest steht die Freimessung. Eine akkreditierte Messstelle nimmt eine Raumluftprobe; freigegeben wird erst unterhalb von 500 Fasern je Kubikmeter. Bis das Ergebnis vorliegt, bleibt der Bereich gesperrt. Diesen Puffer sollten Sie in der Terminplanung berücksichtigen.
Der Preis richtet sich vor allem danach, ob das Material fest oder schwach gebunden ist. Fest gebundene Bauteile wie Dach-, Fassaden- und Bodenplatten liegen bei etwa 25 bis 70 Euro pro Quadratmeter. Schwach gebundener Asbest — Spritzasbest, Rohrisolierungen, das Innere von Nachtspeicheröfen — erfordert einen abgeschotteten Schwarzbereich mit Schleuse und Unterdruckhaltung und kostet 80 bis 150 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommen Probenahme, Entsorgung nach Menge und bei schwach gebundenem Material die Freimessung. Kleinere Maßnahmen beginnen in der Praxis bei etwa 2.000 Euro, weil Anfahrt, Schutzaufbau und Entsorgung auch bei geringer Fläche anfallen. Ein belastbarer Preis lässt sich erst nach dem Ortstermin und dem Laborergebnis nennen.
Es gibt keine allgemeine Pflicht, intakten Asbest zu entfernen. Fest gebundene Platten, die unbeschädigt und wettergeschützt sitzen, dürfen bleiben. Handeln müssen Sie in drei Fällen: wenn das Material beschädigt, verwittert oder gebrochen ist und Fasern freisetzen kann; wenn Sie ohnehin bauen und das Bauteil dabei berührt wird — also bei Abriss, Dachsanierung, Durchbrüchen oder Leitungsverlegung; und bei schwach gebundenem Asbest wie Spritzasbest, der grundsätzlich als sanierungsbedürftig gilt. Sobald Arbeiten anstehen, greift die Erkundungspflicht: Bei Gebäuden aus der Zeit vor 1993 muss vorher geklärt werden, ob Asbest vorhanden ist.
Mit bloßem Auge sicher gar nicht. Es gibt Anhaltspunkte — graue Wellplatten auf Garagen und Scheunen, quadratische Bodenplatten im Format 25 mal 25 oder 30 mal 30 Zentimeter, dunkler Kleber darunter, Fassadenverkleidungen aus Faserzement, Nachtspeicheröfen älterer Bauart. Beweisen lässt sich Asbest jedoch nur über eine Materialprobe im Labor. Als Faustregel gilt: Wurde das Gebäude vor 1993 errichtet oder umgebaut, ist Asbest möglich und muss vor Arbeiten ausgeschlossen werden.
Für private Eigentümer ist das in engen Grenzen bei fest gebundenen Außenbauteilen zulässig, aber wir raten davon ab. Sobald jemand beauftragt wird — auch ein Handwerker oder Helfer gegen Bezahlung — greift die TRGS 519 mit Sachkundenachweis, Anzeigepflicht und dokumentierter Entsorgung. Praktisch scheitert die Eigenleistung meist an der Entsorgung: Deponien nehmen Asbest nur staubdicht verpackt, gekennzeichnet und mit Nachweis an. Wer Platten bricht, flext oder trocken abkehrt, setzt genau die Fasern frei, um die es geht.
Entscheidend ist, wie fest die Fasern im Material sitzen. In Asbestzement — Dachplatten, Fassadenplatten, Rohre — sind sie fest im Zement eingebunden; solange das Bauteil intakt ist, gelangen kaum Fasern in die Luft. Schwach gebundene Produkte wie Spritzasbest, Leichtbauplatten oder Isoliermaterial haben einen hohen Asbestanteil bei geringer Dichte und setzen schon bei Erschütterung Fasern frei. Deshalb unterscheidet sich der Aufwand erheblich: Fest gebundene Platten lassen sich mit Schutzausrüstung und Befeuchtung demontieren, schwach gebundenes Material erfordert einen abgeschotteten Bereich unter Unterdruck.
Ja. Asbestarbeiten sind vor Beginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen, zusammen mit einem Arbeitsplan zu Verfahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsweg. Die Anzeige gehört zu den Pflichten des ausführenden Fachbetriebs — wir übernehmen sie einschließlich der Fristen. Als Auftraggeber trifft Sie die vorgelagerte Pflicht, den Verdacht überhaupt abzuklären, bevor Arbeiten beginnen.
Asbesthaltige Abfälle laufen unter dem Abfallschlüssel 17 06 05* als gefährlicher Abfall. Sie werden staubdicht verpackt — in der Regel in reißfesten Big Bags oder doppelt in Folie —, gekennzeichnet und auf einer zugelassenen Deponie abgelagert. Recycling gibt es nicht. Über Transport und Verbleib erhalten Sie einen Entsorgungsnachweis, den Sie für Bauamt, Versicherung oder einen späteren Immobilienverkauf brauchen.
Ein Garagendach mit fest gebundenen Wellplatten ist häufig an einem Tag abgedeckt. Größere Dachflächen oder Fassaden brauchen mehrere Tage. Bei schwach gebundenem Asbest kommt der Aufbau des Schwarzbereichs hinzu, und am Ende steht die Freimessung — bis zum Ergebnis bleibt der Bereich gesperrt. Hier sollten Sie eine bis mehrere Wochen einplanen. Den Takt bestimmen Anzeigefrist und Messung, nicht der eigentliche Ausbau.
Für selbst genutztes Wohneigentum lassen sich die Arbeitskosten nach § 35a EStG als Handwerkerleistung geltend machen — 20 Prozent der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Materialkosten zählen nicht. Voraussetzung sind eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitsanteil und die Zahlung per Überweisung; Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Wir weisen den Arbeitsanteil auf der Rechnung getrennt aus.
Schicken Sie uns ein Foto des Bauteils. Wir sagen Ihnen, ob eine Probe nötig ist, und schätzen den Aufwand ein — kostenlos und unverbindlich.
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Vom eigentlichen Rückbau bekommt ein Auftraggeber wenig mit — der findet hinter geschlossener Folie statt. Sichtbar ist der Aufbau davor, und an dem lässt sich ablesen, wie sauber gearbeitet wird.

Die Einheit trennt den kontaminierten vom sauberen Bereich. Sie steht, bevor gearbeitet wird, und bleibt bis zur Freimessung.

Zur Kennzeichnung gehört, dass Melder und Lüftung im Bereich stillgelegt werden. Beides wird dokumentiert und danach wieder in Betrieb genommen.

Vlies statt dünner Folie, ringsum verklebt, ein Zugang mit Reißverschluss. Diese Bauweise hält auch, wenn mehrmals täglich jemand durchgeht.
Eigene Aufnahmen von unseren Baustellen — keine Symbolbilder.
Kostenlose Erstberatung und Besichtigung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.