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Premium Asbestsanierung
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Premium Asbestsanierung
Die Messung, die entscheidet, ob ein Raum nach der Sanierung wieder betreten werden darf. Ohne sie bleibt die Abschottung stehen.
Am Ende einer Asbestsanierung steht nicht der letzte Handgriff, sondern ein Messwert. Die TRGS 519 verlangt in Nummer 15.3, dass die Raumluft im Schwarzbereich gemessen wird, bevor die Abschottung fällt. Erst wenn die Faserkonzentration unter 500 Fasern je Kubikmeter liegt, gilt der Bereich als frei.
Das ist keine Formalie. Asbestfasern sind so fein, dass sie mit bloßem Auge nicht zu sehen sind und sich über Tage in der Luft halten. Ein Raum kann sauber aussehen und die Grenze trotzdem deutlich überschreiten. Genau deshalb wird gemessen und nicht in Augenschein genommen.
Dortmund liegt im Regierungsbezirk Arnsberg. Für Asbestarbeiten ist damit die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, Dezernat 56.4 — nicht die Bezirksregierung Detmold, die Ostwestfalen abdeckt.
Vor Beginn der Arbeiten steht die Anzeige der Arbeiten bei der Behörde, danach die Sanierung nach TRGS 519. Die Freimessung schließt diese Kette ab.
Fünf Schritte, von denen die ersten beiden am häufigsten unterschätzt werden.
Vor der Messung wird der Bereich gereinigt: Oberflächen werden mit Industriesaugern der Staubklasse H abgesaugt und feucht nachgearbeitet. Wird zu früh gemessen, misst man den eigenen Restschmutz.
Auf verbleibende Oberflächen kommt ein Bindemittel, das einzelne Restfasern festlegt. Erst danach ist der Raum in dem Zustand, den die Messung beurteilen soll.
Die Raumluft wird über einen definierten Zeitraum auf einen Filter gezogen. Die Abschottung bleibt dabei geschlossen, damit gemessen wird, was im Raum ist — nicht was von draußen hereinkommt.
Der Filter wird im Rasterelektronenmikroskop ausgewertet. Das Verfahren unterscheidet Asbestfasern von anderen Fasern, ein einfaches Lichtmikroskop kann das nicht.
Liegt das Ergebnis unter 500 Fasern je Kubikmeter, wird der Bereich freigegeben und die Abschottung zurückgebaut. Liegt es darüber, wird nachgereinigt und erneut gemessen.
Dortmunds Bestand ist von Kohle und Stahl geprägt. Zechen, Hüttenwerke, Werkstätten und die dazugehörigen Verwaltungs- und Sozialgebäude wurden über Jahrzehnte mit Asbestzement gebaut: Hallendächer aus Wellplatten, Lüftungskanäle, Brandschotts, Isolierungen an Rohrleitungen.
Dazu kommt der Werkswohnungsbau. Ganze Siedlungen entstanden in den Fünfziger- und Sechzigerjahren für die Belegschaften — heute überwiegend saniert oder sanierungsbedürftig, und fast immer mit asbesthaltigen Bodenaufbauten.
Bei Industrieobjekten ist die Freimessung oft aufwendiger als im Wohnbau: größere Luftvolumina, offene Hallen, mehrere Abschnitte. Gemessen wird trotzdem gegen denselben Wert.
Die Anzeige geht an das Dezernat 56.4 der Bezirksregierung Arnsberg. Bei Industrieobjekten mit mehreren Bauabschnitten lohnt es sich, die Abschnittsbildung vorher abzustimmen — davon hängt ab, wie oft freigemessen werden muss.
Dortmund liegt in Nordrhein-Westfalen. Der Arbeitsschutz ist Ländersache, deshalb unterscheidet sich der Verwaltungsweg von Bundesland zu Bundesland. Die technischen Anforderungen an die Freimessung sind davon unberührt: TRGS 519 und VDI 3492 gelten überall gleich.
Nein. Dortmund gehört zum Regierungsbezirk Arnsberg. Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 56.4. Die Verwechslung passiert häufig, wenn Firmen aus Ostwestfalen in Dortmund arbeiten.
Grundsätzlich für jeden Schwarzbereich einzeln, bevor dessen Abschottung fällt. Wie die Abschnitte geschnitten werden, bestimmt also unmittelbar die Zahl der Messungen — und sollte vor Beginn festgelegt werden.
Nach Arbeiten im Schwarzbereich ja. Die TRGS 519 verlangt in Nummer 15.3 eine Freimessung, bevor die Abschottung entfernt und der Bereich wieder genutzt wird. Das gilt in Dortmund wie überall in Deutschland, denn es ist Bundesrecht.
500 Fasern je Kubikmeter Raumluft. Der Wert stammt aus der TRGS 519 und ist kein Verhandlungsspielraum — er wird gemessen, nicht geschätzt.
Eine fachkundige Messstelle, die für das Verfahren nach VDI 3492 akkreditiert ist (DIN EN ISO/IEC 17025). Die ausführende Sanierungsfirma misst ihre eigene Arbeit nicht.
Der Bereich bleibt abgeschottet. Es wird erneut gereinigt und erneut gemessen, bis der Wert unterschritten ist. Eine Freigabe „unter Vorbehalt" gibt es nicht.
Ja. Der Messbericht der Messstelle gehört zur Dokumentation der Sanierung und sollte beim Objekt verbleiben — bei einem späteren Verkauf oder Umbau wird danach gefragt.
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