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Vom Bodenaufbau bis zur Innenwand — das Tragwerk bleibt
45–80 €/m² Komplettentkernung • Schadstoffprüfung vorab • sortenreine Entsorgung
Entkernen heißt: Das Gebäude wird auf sein Tragwerk zurückgeführt. Raus kommen Bodenbeläge und Estrich, Putz, Sanitär, Elektro- und Heizungsinstallation, abgehängte Decken, Innentüren und nicht tragende Wände. Stehen bleiben tragende Wände, Stützen, Unterzüge, Geschossdecken, Treppenhaus und Außenwände. Das Ergebnis ist ein begehbarer Rohbau, in dem sich neu planen lässt — mit sichtbaren Leitungswegen und einem ehrlichen Aufmaß.
Der Grund für eine Entkernung ist fast immer derselbe: Ein Gebäude hat gute Substanz, aber einen Grundriss und eine Haustechnik von vorgestern. Statt abzureißen und neu zu bauen, wird der Kern erneuert. Das ist in der Regel günstiger, schneller genehmigt und bei denkmalgeschützten oder ortsbildprägenden Gebäuden oft die einzige Option.
Der kritische Punkt liegt vor dem ersten Handschlag: Bei Gebäuden aus der Zeit vor 1993 muss geklärt werden, ob Schadstoffe verbaut sind. Wird beim Entkernen unerkannt asbesthaltiges Material zerspant, ist nicht nur der Raum betroffen, sondern die gesamte Etage — aus einer kalkulierten Maßnahme wird ein Schadensfall. Dasselbe gilt für alte Mineralwolle in Dämmungen und PAK-haltige Klebstoffe unter Parkett und Fliesen.
Die Spanne ergibt sich aus Bodenaufbau, Erreichbarkeit und Bausubstanz. Schadstoffsanierung wird immer getrennt ausgewiesen — sie gehört nicht in eine Quadratmeterpauschale.
| Variante | Umfang | Typischer Anlass | Richtpreis |
|---|---|---|---|
| Teilentkernung | Einzelne Räume, Bäder oder Geschosse. Bodenbeläge, Sanitär, nicht tragende Wände. | Modernisierung im bewohnten Bestand, Wohnungsumbau | 30–60 €/m² |
| Komplettentkernung | Alles außer Tragwerk: Estrich, Putz, Installationen, Innenwände, Türen, Fenster auf Wunsch. | Kernsanierung, Nutzungsänderung, Sanierung vor Verkauf | 45–80 €/m² |
| Entkernung mit Schadstoffen | Vorgezogene Sanierung von Asbest, KMF oder PAK, danach reguläre Entkernung. | Gebäude vor 1993, Verdacht bei Boden, Dämmung, Rohrisolierung | zzgl. Sanierungskosten |
| Entkernung vor Abriss | Schadstoffe und Wertstoffe raus, damit der Abbruch als sortenreiner Bauschutt läuft. | Pflichtschritt vor jedem Gebäudeabbruch | objektbezogen |
Die Begriffe werden durcheinandergeworfen, auch in Angeboten. Für Sie ist der Unterschied bares Geld, weil er darüber entscheidet, ob ein Statiker nötig wird.
Alles Nichttragende raus, das Tragwerk bleibt.
Ergebnis: begehbarer Rohbau mit Decken, Stützen und Außenwänden
Nur bestimmte Bereiche oder Gewerke.
Ergebnis: restliche Bereiche bleiben nutzbar
Wird oft synonym verwendet, meint aber häufig auch den Abbruch tragender Innenteile.
Ergebnis: Eingriff ins Tragwerk, Statiker zwingend
Oberbegriff: geordnete Demontage mit Trennung der Stoffströme.
Ergebnis: von Teilrückbau bis Komplettabriss
Aufmaß, Bestandsaufnahme und die Frage, ob Schadstoffe im Spiel sind. Bei Gebäuden aus der Zeit vor 1993 ist das keine Formalie, sondern Pflicht des Bauherrn — und der häufigste Grund, warum Projekte später teurer werden als geplant.
Was tragend ist, bleibt stehen. Ist unklar, ob eine Wand Lasten abträgt, holen wir vor Beginn eine Einschätzung ein. Wände, Unterzüge und Deckenaussparungen werden dokumentiert, bevor jemand die Maschine ansetzt.
Asbest, alte Mineralwolle und PAK-haltige Kleber kommen vor der eigentlichen Entkernung raus — in getrennten Arbeitsgängen mit eigenen Schutzmaßnahmen. Vermischt sich belastetes Material mit dem Rest, wird der gesamte Container zu Sondermüll.
Ausbau in der Reihenfolge, die sortenreine Trennung erlaubt: erst Einrichtung und Türen, dann Bodenaufbau und Installationen, zuletzt Putz und nicht tragende Wände. Metall, Holz, Bauschutt und Restmüll gehen in getrennte Container.
Besenreiner Rohbau, Entsorgungsnachweise, Fotodokumentation. Damit können Sie direkt in die Sanierungsplanung gehen — Handwerker finden ein sauberes Aufmaß vor, statt sich durch Schutt zu arbeiten.
Alle Bilder stammen aus eigenen Projekten — keine Symbolfotos.








Der größte Einzelposten einer Entkernung ist selten die Arbeitszeit — es ist die Entsorgung. Und deren Preis hängt fast vollständig daran, wie sauber getrennt wird. Sortenreiner Bauschutt ist günstig, Baumischabfall kostet ein Vielfaches, und sobald belastetes Material dazwischengerät, wird die gesamte Ladung zu gefährlichem Abfall.
Deshalb arbeiten wir in Stoffströmen statt in Räumen: Metall, Holz, Bauschutt, Gips, Kunststoff und Restmüll gehen in getrennte Container, und Schadstoffe kommen grundsätzlich vor allem anderen raus. Das wirkt auf der Baustelle umständlicher, ist aber der Grund, warum eine geordnete Entkernung am Ende regelmäßig günstiger ist als das schnelle Ausräumen in einen Mischcontainer.
Bei sortenreiner Trennung lassen sich rund 90 Prozent des anfallenden Materials verwerten. Sie bekommen die Entsorgungsnachweise für alle Fraktionen — nötig für die Bauakte, hilfreich beim späteren Verkauf.
Für eine Komplettentkernung liegt der übliche Rahmen bei 45 bis 80 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Eine Teilentkernung, bei der nur einzelne Räume oder Gewerke betroffen sind, bewegt sich zwischen 30 und 60 Euro. Der Preis hängt vor allem an drei Dingen: wie viel Bodenaufbau raus muss, wie gut das Gebäude erreichbar ist — ein Dachgeschoss ohne Aufzug kostet mehr als ein Erdgeschoss mit Zufahrt — und ob Schadstoffe gefunden werden. Letztere sind der mit Abstand größte Unsicherheitsfaktor und werden immer separat kalkuliert.
Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung liegen Sie bei einer Komplettentkernung überschlägig zwischen 3.600 und 6.400 Euro, bei 120 Quadratmetern entsprechend zwischen 5.400 und 9.600 Euro. In diesen Spannen sind Ausbau, Container und Entsorgung enthalten. Nicht enthalten sind Schadstoffsanierung, Gerüst und Eingriffe ins Tragwerk. Ein belastbarer Festpreis lässt sich nach der Begehung nennen — bei Altbauten sinnvollerweise erst nach dem Ergebnis der Materialproben.
Bei der Entkernung bleibt das Gebäude stehen. Entfernt wird alles Nichttragende: Bodenbeläge und Estrich, Putz, Installationen, Sanitär, Innentüren und nicht tragende Wände. Übrig bleibt der Rohbau mit Tragwerk, Decken und Außenwänden. Beim Abriss verschwindet das Bauwerk vollständig. In der Praxis ist die Entkernung häufig der erste Schritt vor dem Abriss — sie sorgt dafür, dass Schadstoffe und Wertstoffe getrennt entnommen werden und der eigentliche Abbruch als sortenreiner Bauschutt läuft, was die Entsorgung erheblich verbilligt.
Alles, was Lasten abträgt: tragende Wände, Stützen, Unterzüge, Geschossdecken, Treppenhaus und Außenwände. Ebenso bleibt in der Regel das Dachtragwerk. Alles andere kann raus — bis hin zu Fenstern und Türzargen, wenn ohnehin erneuert wird. Wo die Grenze zwischen tragend und nicht tragend verläuft, ist von außen nicht immer erkennbar. Im Zweifel wird das vor Beginn geklärt und nicht während der Arbeiten entschieden.
Eine Wohnung bis 120 Quadratmeter ist meist in ein bis drei Wochen entkernt, ein Einfamilienhaus in zwei bis vier. Bei größeren Objekten rechnet man in Monaten. Den Takt bestimmen selten die Abbrucharbeiten selbst, sondern Abtransport und Entsorgung — und bei Schadstofffunden die vorgeschaltete Sanierung samt Anzeige- und Messfristen. Wer den Termin für die Handwerker schon gesetzt hat, sollte hier Puffer einplanen.
Für die reine Entkernung ohne Eingriff ins Tragwerk brauchen Sie in der Regel keine Baugenehmigung. Genehmigungspflichtig wird es, sobald tragende Bauteile verändert werden, sich die Nutzung ändert oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Unabhängig davon bestehen Anzeige- und Nachweispflichten bei Schadstoffen und für die Entsorgung. Bei Eigentumswohnungen kommt häufig die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft dazu, sobald Gemeinschaftseigentum wie Steigleitungen betroffen ist.
Bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet oder umgebaut wurden, ja. Die Erkundungspflicht liegt beim Veranlasser der Arbeiten, also beim Bauherrn. Typische Fundstellen sind Bodenbeläge und deren Kleber, Rohrisolierungen, Dämmungen, abgehängte Decken und Nachtspeicheröfen. Der Aufwand für die Probenahme ist überschaubar — der Schaden, wenn beim Entkernen unerkannt Asbest zerspant wird, dagegen erheblich: Dann ist die gesamte Etage kontaminiert und muss als Schadensfall saniert werden.
Einzelne Arbeiten wie das Entfernen von Möbeln, Teppich oder Tapete kann man in Eigenleistung übernehmen, und das senkt die Kosten spürbar. Bei Estrich, Installationen und Wänden endet das schnell: Es fehlt an Maschinen, an Containerlogistik und an der Einschätzung, was tragend ist. Sobald Schadstoffe im Spiel sind, ist Eigenleistung ohnehin ausgeschlossen. Sinnvoll ist meist eine Aufteilung — Sie räumen leer, wir übernehmen den Rückbau ab Estrich und Installation.
Bei selbst genutztem Wohneigentum lassen sich die Arbeitskosten nach § 35a EStG als Handwerkerleistung geltend machen: 20 Prozent der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten und Entsorgungsgebühren zählen nicht. Voraussetzung sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Arbeitsanteil und Zahlung per Überweisung. Bei vermieteten Objekten sieht es anders aus — dort sind die Kosten je nach Umfang als Erhaltungsaufwand oder als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand zu behandeln, was Ihr Steuerberater einordnen sollte.
Sagen Sie uns Fläche, Baujahr und was raus soll. Sie bekommen eine Einschätzung mit Preisrahmen und einen Hinweis, ob eine Schadstoffprüfung nötig ist.
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