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Ablauf, Unterlagen und Fristen
Abbruchanzeige einen Monat vorher • dreifache Ausfertigung • Schadstoffanzeige sieben Tage vorher
Für den reinen Abbruch gibt es in Nordrhein-Westfalen meist keine Baugenehmigung im eigentlichen Sinn. Die Bauordnung NRW stellt viele Beseitigungen verfahrensfrei — bei den übrigen genügt eine Anzeige. Entscheidend ist die Gebäudeklasse und ob das Gebäude freisteht.
| Was abgebrochen wird | Beispiel | Pflicht |
|---|---|---|
| Genehmigungsfreie Anlagen | Kleine Nebengebäude und Garagen im genehmigungsfreien Rahmen | verfahrensfrei, keine Anzeige |
| Freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 | Freistehendes Einfamilienhaus bis 7 m Höhe, sonstige Gebäude bis 7 m | verfahrensfrei, keine Anzeige |
| Bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, bis 10 m Höhe | Masten, Silos, Stützmauern | verfahrensfrei, keine Anzeige |
| Alle übrigen Gebäude und baulichen Anlagen | Doppel- und Reihenhäuser, Gebäude über 7 m, Mehrfamilien- und Gewerbebauten | anzeigepflichtig, einen Monat vorher |
Die dreifache Ausfertigung ist eine Detmolder Besonderheit, die in Nachbarstädten so nicht verlangt wird. Legen Sie die Unterlagen von vornherein dreifach an — Nachreichen verschiebt den Fristbeginn. Mehr zur Schadstoffseite unter Schadstoffanzeige.

Zwei Fristen laufen nebeneinander und werden häufig verwechselt: die Abbruchanzeige mit einem Monat und die Schadstoffanzeige mit sieben Tagen. Die längere bestimmt den Termin.
Sobald asbesthaltige Materialien bearbeitet oder ausgebaut werden, greift die TRGS 519. Die Arbeiten sind mindestens sieben Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ausführen darf sie nur ein Betrieb mit der erforderlichen Sachkunde.
Für gefährliche Abfälle kommt die Nachweisführung hinzu: Der Entsorgungsnachweis klärt vorab, dass eine bestimmte Anlage den Abfall annehmen darf, der Begleitschein dokumentiert jeden Transport. Asbesthaltige Baustoffe laufen unter 17 06 05*, alte Mineralwolle unter 17 06 03*.
Wie die Sanierung selbst abläuft, steht auf der Seite zur Schadstoffsanierung Detmold.
Zuständig ist die Untere Bauaufsicht in Detmold. Die Bauordnung NRW gilt landesweit — Frist und Gebäudeklassen sind in Bielefeld, Herford, Gütersloh und Paderborn identisch, unterschiedlich sind Vordrucke, Ausfertigungen, Zuständigkeiten und Gebühren.
Die Angaben geben den Stand der Bauordnung NRW und der Hinweise der Bauaufsicht wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Wir ordnen das Gebäude ein, stellen die Unterlagen dreifach zusammen, reichen die Abbruchanzeige ein und übernehmen die Schadstoffanzeige.
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