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Premium Asbestsanierung

Asbestsanierung • Zertifiziert • Sicher
400+ Projekte/Jahr • 100% Zertifiziert • 0 Arbeitsunfälle
Die TRGS 519 ist die zentrale technische Regel für den Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Sie legt detailliert fest, welche Schutzmaßnahmen bei Asbestarbeiten getroffen werden müssen, welche Qualifikationen die Mitarbeiter haben müssen und wie die Arbeiten durchzuführen und zu dokumentieren sind. Mit über 25 Jahren Erfahrung und vollständiger Zertifizierung nach TRGS 519 sind wir Ihr kompetenter Partner für alle Asbestarbeiten in Gütersloh.
Asbest ist ein gesundheitsgefährdender Stoff, der von den 1950er bis 1990er Jahren in zahlreichen Baumaterialien verwendet wurde. Erst 1993 wurde die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Die Asbestfasern können schwere Lungenkrankheiten wie Asbestose oder Lungenkrebs verursachen. Daher schreibt die TRGS 519 strenge Vorgaben für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien vor. Nur speziell geschulte und zertifizierte Fachfirmen dürfen Asbestarbeiten durchführen. Als Teil unserer umfassenden Schadstoffsanierung bieten wir alle Leistungen nach TRGS 519 an.
Die TRGS 519 unterscheidet verschiedene Gefährdungsklassen. Bei geringer Exposition, wie der Demontage fest gebundener Asbestprodukte (z.B. Eternitplatten), sind grundlegende Schutzmaßnahmen ausreichend. Bei mittlerer Exposition, etwa bei Abbrucharbeiten mit erhöhter Faserfreisetzung, sind zusätzliche Maßnahmen wie Schleusensysteme erforderlich. Bei hoher Exposition, insbesondere bei Spritzasbest-Sanierungen, müssen umfassende Schutzmaßnahmen mit Vollschutz-Atemschutzgeräten, Schwarz-Weiß-Bereichen und Unterdruckhaltung getroffen werden.
In Gütersloh und Umgebung haben wir bereits über 400 Asbestprojekte pro Jahr nach TRGS 519 durchgeführt. Unsere hervorragende Sicherheitsbilanz mit null Arbeitsunfällen spricht für die Qualität unserer Arbeit. Die Kosten für Asbestarbeiten hängen von Art und Umfang der Belastung ab. Nach einer Schadstoffuntersuchung erstellen wir Ihnen ein transparentes und detailliertes Angebot. Bei Rückbauprojekten koordinieren wir die Asbestsanierung nahtlos mit den Abbrucharbeiten. Weitere Informationen zu Preisen finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Fachgerechte Entfernung von Asbestzement-Dacheindeckungen nach TRGS 519
Sanierung asbesthaltiger Bodenbeläge mit geeigneten Verfahren
Hochrisiko-Arbeiten an stark gebundenem Asbest nach höchsten Standards
Demontage und Entsorgung verschiedener asbesthaltiger Bauteile
Materialprobenentnahme, Laboranalyse, Erstellung eines Asbestkatasters und Festlegung der Gefährdungsklasse nach TRGS 519.
Erstellung des Arbeitsplans, Gefährdungsbeurteilung, Anmeldung bei Behörde mindestens 7 Tage vor Beginn.
Einrichtung Schwarz-Weiß-Bereich, Personenschleusen, staubarme Entfernung mit geeigneten Verfahren, laufende Luftmessung.
Sichtkontrolle und Freimessung durch akkreditiertes Labor, Entsorgung auf Asbestdeponie, Dokumentation.
Wir führen zertifizierte Asbestarbeiten nach TRGS 519 in allen Stadtteilen von Gütersloh durch. Unser erfahrenes Team ist schnell vor Ort und garantiert eine professionelle, sichere und termingerechte Durchführung aller Maßnahmen nach höchsten Qualitätsstandards.
Der Gesundheitsschutz steht bei Asbestarbeiten an oberster Stelle. Asbestfasern sind krebserregend und können auch Jahrzehnte nach der Exposition noch zu schweren Lungenkrankheiten führen. Die TRGS 519 schreibt daher umfassende Schutzmaßnahmen vor, um die Exposition der Arbeitnehmer und Dritter zu minimieren. Dazu gehören persönliche Schutzausrüstung, technische Schutzmaßnahmen und organisatorische Maßnahmen.
Vor Beginn jeder Asbestarbeit muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Diese bewertet Art und Umfang der Asbestbelastung, legt die Gefährdungsklasse fest und beschreibt die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung wird ein detaillierter Arbeitsplan erstellt, der alle Arbeitsschritte, Schutzmaßnahmen und Verantwortlichkeiten festlegt. Dieser Arbeitsplan muss mindestens 7 Tage vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Die persönliche Schutzausrüstung bei Asbestarbeiten umfasst mindestens Einwegschutzanzug der Kategorie III Typ 5, partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 bei geringer Exposition oder umluftunabhängiges Atemschutzgerät bei hoher Exposition, Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe. Bei Arbeiten mit hoher Faserfreisetzung wird zusätzlich ein Vollschutzanzug mit umluftunabhängigem Atemschutz verwendet. Alle Schutzausrüstungen müssen regelmäßig gewartet und überprüft werden.
Nach Abschluss der Asbestarbeiten ist je nach Gefährdungsklasse eine Freimessung durchzuführen. Dabei wird die Konzentration von Asbestfasern in der Raumluft gemessen. Erst wenn die Messwerte unter den Grenzwerten liegen, darf der Bereich wieder freigegeben werden. Die Freimessung muss durch ein akkreditiertes Messinstitut durchgeführt werden. Wir arbeiten mit zertifizierten Laboren zusammen und organisieren die Freimessung als Teil unseres Gesamtservice. Die komplette Dokumentation wird Ihnen bei Projektabschluss übergeben.
Asbest wurde aufgrund seiner hervorragenden technischen Eigenschaften wie Hitzebeständigkeit, Isolierfähigkeit und chemischer Stabilität in zahlreichen Bauprodukten verwendet. In Deutschland wurden bis zum Verbot im Jahr 1993 über drei Millionen Tonnen Asbest verbaut. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen fest gebundenem Asbest, bei dem die Fasern in einer festen Matrix eingebettet sind, und schwach gebundenem Asbest, bei dem die Fasern leicht freigesetzt werden können. Fest gebundene Asbestprodukte finden sich häufig in Dacheindeckungen aus Wellasbestzement, Fassadenverkleidungen, Rohrleitungen, Blumenkästen und Lüftungsrohren. Die Faserfreisetzung ist hier bei intaktem Material gering, kann aber bei Bearbeitung, Beschädigung oder Verwitterung erheblich sein.
Schwach gebundene Asbestprodukte stellen ein deutlich höheres Risiko dar. Hierzu zählen Spritzasbest als Brandschutzbeschichtung an Stahlträgern und Decken, asbesthaltige Leichtbauplatten, Dichtungen und bestimmte Bodenbeläge. Bei diesen Materialien können bereits geringe mechanische Einwirkungen zur Faserfreisetzung führen. Bereits das Begehen eines Raumes mit beschädigtem Spritzasbest kann zu einer Faserbelastung führen. Besonders kritisch sind Cushion-Vinyl-Beläge und Floor-Flex-Platten, die bis in die späten achtziger Jahre verbaut wurden. Der darunterliegende schwarze Kleber enthält häufig ebenfalls Asbest und muss bei der Sanierung mitentfernt werden. Eine Teilsanierung, bei der nur der Oberbelag entfernt wird, ist daher nicht zulässig.
Auch weniger bekannte Fundorte sollten beachtet werden: Nachtspeicheröfen älterer Bauart können asbesthaltige Speichersteine und Dichtungen enthalten. Elektroinstallationen aus den sechziger und siebziger Jahren verwendeten teilweise Asbestschnüre als Isolierung. Selbst in Fensterkitt, Spachtelmassen und Fliesenklebern kann Asbest enthalten sein. Brandschutzklappen und Lüftungsanlagen aus dieser Zeit können ebenfalls belastet sein. Vor Beginn jeder Sanierungsmaßnahme an Gebäuden aus der Baujahre vor 1993 empfehlen wir daher eine umfassende Schadstoffuntersuchung, um alle belasteten Materialien zu identifizieren und die Sanierung entsprechend zu planen. Eine qualifizierte Probenentnahme mit anschließender Laboranalyse gibt Gewissheit über Art und Umfang der Belastung.
Die lückenlose Dokumentation aller Arbeitsschritte ist ein wesentlicher Bestandteil der vorschriftsmäßigen Asbestsanierung. Dies beginnt mit der Erfassung der asbesthaltigen Materialien im Asbestkataster und setzt sich über die Gefährdungsbeurteilung, den Arbeitsplan und die Behördenanmeldung fort. Während der Sanierung werden alle Schutzmaßnahmen, Luftmessungen und durchgeführten Arbeiten protokolliert. Fotografische Dokumentation des Ausgangszustandes und der einzelnen Arbeitsschritte ergänzt die schriftlichen Unterlagen mit visuellen Nachweisen. Nach Abschluss erfolgt die Dokumentation der Freimessung und der Entsorgungsnachweise.
Asbesthaltige Abfälle müssen nach strengen Vorschriften verpackt und entsorgt werden. Sie werden in speziellen Säcken aus reißfester Folie mit entsprechender Kennzeichnung verpackt. Die Säcke werden in BigBags oder anderen geeigneten Transportbehältern gesammelt und sicher verschlossen. Der Transport erfolgt ausschließlich in geschlossenen Behältern durch zugelassene Entsorgungsunternehmen mit gültiger Transportgenehmigung und entsprechender Haftpflichtversicherung. Die Entsorgung darf nur auf dafür zugelassenen Deponien mit entsprechenden Genehmigungen für Asbestabfälle erfolgen. Wir organisieren die komplette Entsorgungskette von der Verpackung bis zur Deponierung und stellen alle erforderlichen Nachweise bereit. Die Entsorgungsnachweise werden mindestens fünf Jahre sicher und vollständig archiviert.
Die vollständige Dokumentation ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern dient auch Ihrer Absicherung als Eigentümer. Sie können jederzeit nachweisen, dass die Asbestsanierung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Bei einem späteren Verkauf des Gebäudes oder bei Fragen von Behörden haben Sie alle Unterlagen griffbereit. Wir übergeben Ihnen bei Projektabschluss eine umfassende Dokumentationsmappe mit Schadstoffgutachten, Arbeitsplan, Luftmessprotokollen, Freimessungsbericht und Entsorgungsnachweisen. Diese Unterlagen sollten dauerhaft aufbewahrt werden. Auch für spätere Baumaßnahmen am selben Gebäude ist die Dokumentation wertvoll, da sie Aufschluss über bereits sanierte und möglicherweise noch belastete Bereiche gibt. Bei Verkauf oder Vermietung des Gebäudes können die Unterlagen als Nachweis für die ordnungsgemäße Sanierung dienen und den Wert der Immobilie positiv beeinflussen.
TRGS 519 Gütersloh bezeichnet Asbestarbeiten nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519. Bei TRGS 519 Gütersloh werden strenge Vorgaben für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit asbesthaltigen Materialien eingehalten. Die Regel ist rechtsverbindlich und schützt Arbeitnehmer und Anwohner vor gesundheitlichen Gefahren durch Asbestfasern.
TRGS 519 Gütersloh darf nur von zertifizierten Fachfirmen durchgeführt werden. Alle Mitarbeiter für TRGS 519 Gütersloh müssen einen Sachkundelehrgang absolviert haben. Je nach Gefährdungsklasse sind unterschiedliche Qualifikationen erforderlich. Wir sind vollständig zertifiziert und haben über 25 Jahre Erfahrung in der Asbestsanierung.
TRGS 519 Gütersloh unterscheidet verschiedene Gefährdungsklassen: Geringe Exposition bei fest gebundenen Asbestprodukten, Mittlere Exposition bei Abbrucharbeiten mit erhöhter Faserfreisetzung, Hohe Exposition bei Spritzasbest-Sanierung. Je höher die Gefährdungsklasse bei TRGS 519 Gütersloh, desto strenger die Schutzmaßnahmen.
Die Kosten für TRGS 519 Gütersloh hängen von Art und Umfang ab. Asbestdach-Sanierung kostet 30-60€/m², Asbestboden-Entfernung 40-80€/m², Spritzasbest-Sanierung 80-150€/m². Hinzu kommen Kosten für Schadstoffuntersuchung und Freimessung. Nach Besichtigung erstellen wir für TRGS 519 Gütersloh ein detailliertes Angebot.
Die Dauer von TRGS 519 Gütersloh hängt vom Umfang ab. Ein Asbestdach (100m²) kann in 3-7 Tagen entfernt werden, Asbestböden in 2-5 Tagen. Bei TRGS 519 Gütersloh kommen Vorlaufzeiten für Schadstoffuntersuchung (1-2 Wochen) und behördliche Anmeldung (mindestens 7 Tage) hinzu.
Bei TRGS 519 Gütersloh mit erhöhter Faserfreisetzung ist eine Freimessung durch akkreditierte Messinstitute vorgeschrieben. Bei geringer Exposition kann eine Sichtkontrolle ausreichen. Wir empfehlen bei TRGS 519 Gütersloh grundsätzlich eine Freimessung zur Dokumentation und rechtlichen Absicherung.
Bei TRGS 519 Gütersloh sind umfangreiche Schutzmaßnahmen Pflicht: Einwegschutzanzüge, Atemschutzmasken, Schwarz-Weiß-Bereiche und Personenschleusen. Je nach Gefährdungsklasse bei TRGS 519 Gütersloh werden zusätzlich Unterdruckhaltung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte eingesetzt.
Ja, bei TRGS 519 Gütersloh übernehmen wir die komplette Behördenanmeldung. Die Anmeldung muss mindestens 7 Tage vor Arbeitsbeginn erfolgen. Bei TRGS 519 Gütersloh erstellen wir Arbeitsplan, Gefährdungsbeurteilung und alle erforderlichen Dokumente und koordinieren die Abstimmung mit den Behörden.
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