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Premium Asbestsanierung

90+ Anmeldungen/Jahr • 100% TRGS-konform
Jetzt anfragenVor zwei Jahren hat ne Baufirma in Ricklingen einfach so mit Asbestsanierung angefangen – ohne Anmeldung bei der Gewerbeaufsicht. Dachten wohl, das merkt keiner. Problem: Ein Nachbar hat gesehen, wie die Arbeiter ohne richtige Schutzausrüstung Asbestplatten runtergerissen haben, und hat die Behörden informiert. Innerhalb von 2 Stunden stand die Gewerbeaufsicht auf der Baustelle, hat alles stillgelegt und nen Bußgeldbescheid über 18.000 EUR verhängt. Die Baufirma durfte erst weitermachen, als sie die komplette Anmeldung nachgeholt, nen Sachkundigen organisiert und alle Schutzmaßnahmen nachgerüstet hatte. Das hat Wochen gedauert und den Bauherrn nen Haufen zusätzliches Geld gekostet.
Die Anmeldepflicht für Schadstoffe ist kein bürokratischer Selbstzweck – sie schützt die Gesundheit der Arbeiter und der Anwohner. Durch die Anmeldung weiß die Gewerbeaufsicht Hannover, wo gerade mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird und kann stichprobenartig kontrollieren, ob die Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Bei Asbest, PCB und alten Mineralfasern besteht Krebsgefahr – da darf nicht einfach jeder ohne Sachkunde und Schutzausrüstung ran. Wir von RückbauPRO melden seit über 15 Jahren alle Schadstoffarbeiten korrekt an. Über 90 Anmeldungen pro Jahr, null Bußgelder bei unseren Kunden, null Baustellenstilllegungen. Wir wissen genau, welche Unterlagen nötig sind und wie man die Formulare ausfüllt, damit die Gewerbeaufsicht zufrieden ist.
Asbestarbeiten müssen mindestens 7 Tage vor Beginn bei der Gewerbeaufsicht Hannover angemeldet werden. Die Anzeige muss detailliert beschreiben: Wo wird gearbeitet, welche Asbestmenge, welche Schutzmaßnahmen sind geplant, wer führt die Arbeiten aus (Sachkundenachweis), wie wird entsorgt. Wir füllen alle Formulare korrekt aus, fügen Schadstoffgutachten und Entsorgungsnachweise bei und schicken alles fristgerecht raus. Bei größeren Mengen (über 100m² Asbest) ist manchmal sogar ne Genehmigung nötig, nicht nur ne Anzeige – auch das regeln wir.
PCB-Sanierungen in Fugen müssen ebenfalls bei der Gewerbeaufsicht angemeldet werden, wenn die Raumluftkonzentration über 3.000 ng/m³ liegt oder wenn mehr als 5 kg PCB-Material anfallen. Wir erstellen die Anzeige mit allen Details: Welche Fugen werden saniert, welche Mengen, welche Schutzmaßnahmen (Vollschutz, Absaugung), wie erfolgt die thermische Verwertung des Materials. Die Gewerbeaufsicht kann dann entscheiden, ob sie die Baustelle kontrollieren will – mit unseren korrekten Unterlagen haben wir da noch nie Probleme gehabt.
Alte Mineralfasern ohne RAL-Gütezeichen gelten als krebserregend und müssen wie Asbest behandelt werden. Bei größeren KMF-Sanierungen (ab 10m³ Material) ist ne Anmeldung bei der Gewerbeaufsicht Pflicht. Wir beschreiben in der Anzeige: Welche KMF-Typen vorliegen (Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle), welche Mengen, wie die Fasern gebunden werden (Befeuchten), welche Schutzausrüstung getragen wird und wie das Material entsorgt wird. Moderne KMF mit RAL-Siegel braucht keine Anmeldung – wir identifizieren vorab, was vorliegt.
Auch andere Schadstoffe können meldepflichtig sein: PAK-haltige Dachpappen bei größeren Mengen, alte Holzschutzmittel (PCP, Lindan) bei umfangreichen Sanierungen, oder Schwermetalle in Farben wenn davon größere Mengen abgetragen werden. Wir prüfen anhand des Schadstoffgutachtens, welche Stoffe vorliegen und ob ne Anmeldung nötig ist. Wenn ja, erstellen wir die Anzeige nach den jeweiligen technischen Regeln und reichen sie bei der zuständigen Behörde ein. Lieber einmal zu viel angemeldet als ne Ordnungswidrigkeit riskiert.
Ein Investor wollte in Linden nen alten Wohnblock aus den 70ern komplett sanieren. Das Schadstoffgutachten ergab: Asbestzement in der Fassade (ca. 150m²), PCB-haltige Fugenmassen in allen Fenstern (Raumluft bei 8.000 ng/m³), und alte Mineralwolle-Dämmung im Dach ohne RAL-Siegel. Dreifache Schadstoffbelastung – das bedeutet auch dreifache Anmeldepflicht bei der Gewerbeaufsicht. Der Investor war überfordert mit den ganzen Formularen und technischen Regeln.
Wir haben die komplette Anmeldung übernommen: Für die Asbestsanierung ne detaillierte Anzeige nach TRGS 519 mit Angaben zu Fläche, Schutzmaßnahmen (Vollschutz, Unterdruck, luftdichte Verpackung) und Entsorgungsweg. Für die PCB-Sanierung ne separate Anzeige nach TRGS 524 mit Raumluftmesswerten, geplanter Absaugung und thermischer Verwertung. Und für die KMF noch ne Anzeige nach TRGS 521. Alle drei Anzeigen mussten 10 Tage vor Beginn raus, damit die 7-Tage-Frist sicher eingehalten wird.
Die Gewerbeaufsicht hat bei diesem großen Projekt tatsächlich ne Kontrolle angekündigt. Als die Kontrolleurin kam, waren wir vorbereitet: Alle Schutzmaßnahmen wie angemeldet umgesetzt, Sachkundige vor Ort, Unterlagen griffbereit. Sie hat alles abgenickt und gesagt: "So wünschen wir uns das – saubere Anmeldung, saubere Ausführung." Für den Investor bedeutete das: Keine Verzögerungen, keine Bußgelder, keine Probleme. Die Sanierung konnte planmäßig durchlaufen.
Wir schauen, welche Schadstoffe in welcher Menge vorliegen
Nicht jeder Schadstoff muss angemeldet werden – wir wissen, was Pflicht ist
Alle Details zu Menge, Schutzmaßnahmen, Entsorgung korrekt eintragen
Gutachten, Sachkundenachweise, Entsorgungsverträge als Anhang
Mindestens 7 Tage vor Arbeitsbeginn bei Gewerbeaufsicht einreichen
Gewerbeaufsicht bestätigt Eingang – dann kann es losgehen
Angaben zum Bauvorhaben – Adresse der Baustelle, Art des Gebäudes (Wohnhaus, Gewerbe, etc.), geplanter Beginn und Dauer der Arbeiten. Wichtig ist auch anzugeben, ob das Gebäude bewohnt oder genutzt wird während der Arbeiten – das beeinflusst die nötigen Schutzmaßnahmen. Bei öffentlichen Gebäuden (Schulen, Kitas) gelten strengere Auflagen. Wir tragen alle Daten korrekt ein, damit die Gewerbeaufsicht weiß, womit sie es zu tun hat.
Details zu den Schadstoffen – Welcher Schadstoff liegt vor (z.B. "Asbestzement-Wellplatten, schwach gebunden, ca. 8% Asbestgehalt"), in welcher Menge (Quadratmeter, Kilogramm, Kubikmeter), wo genau im Gebäude (Dach, Fassade, Keller). Diese Angaben kommen aus dem Schadstoffgutachten. Bei PCB müssen auch die Raumluftmesswerte angegeben werden. Bei KMF ob RAL-Siegel vorhanden ist oder nicht. Je präziser die Angaben, desto besser kann die Behörde das Risiko einschätzen.
Geplante Schutzmaßnahmen – Das ist der wichtigste Teil der Anmeldung. Wir müssen detailliert beschreiben: Welche persönliche Schutzausrüstung tragen die Arbeiter (Vollschutzanzüge, Atemschutz mit P3-Filter, Handschuhe)? Wie wird die Ausbreitung von Fasern verhindert (Abschottung, Unterdruck, Befeuchten des Materials)? Wie wird die Raumluft kontrolliert (Fasermessungen vor und nach der Sanierung)? Gibt es Dekontaminationsschleusen? All diese Maßnahmen müssen den technischen Regeln (TRGS) entsprechen – wir kennen die Vorschriften auswendig.
Angaben zur ausführenden Firma – Name der Firma, Anschrift, verantwortlicher Sachkundiger mit Nummer des Sachkundenachweises. Bei Asbest muss der Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3 vorliegen, bei PCB nach TRGS 524. Die Gewerbeaufsicht prüft, ob die Firma berechtigt ist, solche Arbeiten durchzuführen. Ohne gültigen Sachkundenachweis gibt's keine Freigabe. Wir legen Kopien der Nachweise bei, damit alles wasserdicht ist.
Entsorgungsweg – Wohin wird das Schadstoffmaterial gebracht? Name der Deponie oder Entsorgungsanlage, Adresse, Annahmebescheinigung. Bei Asbest muss es ne zugelassene Deponie der Klasse 3 sein. Bei PCB ne Sonderabfallverbrennungsanlage mit thermischer Verwertung über 1.200°C. Bei KMF je nach Typ Sonderdeponie oder normale Deponie. Die Gewerbeaufsicht will sicherstellen, dass das Material nicht irgendwo illegal verkippt wird. Wir fügen Entsorgungsverträge als Nachweis bei.
Sonstige Anlagen – Zum Schluss kommen noch Anhänge: Das Schadstoffgutachten (zeigt, dass wirklich Schadstoffe vorliegen und in welcher Menge), Sachkundenachweise der Arbeiter, Entsorgungsverträge, manchmal auch Pläne vom Gebäude mit markierten Bereichen wo saniert wird. Je vollständiger die Unterlagen, desto weniger Rückfragen gibt's von der Behörde. Unser Ziel: Die Anmeldung geht raus und wird ohne Nachfragen akzeptiert, damit der Terminplan eingehalten werden kann.
Egal wo in Hannover Sie Schadstoffe sanieren – wir melden alles korrekt bei der Gewerbeaufsicht an. Die zuständige Behörde ist für ganz Hannover dieselbe (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Außenstelle Hannover), aber die Baustellen sind überall in der Stadt verteilt. Wir kennen die örtlichen Besonderheiten und wissen, worauf die Kontrolleure achten. Rufen Sie uns an unter 0174 8083023 – wir kümmern uns um den Papierkram, Sie können sich auf die Sanierung konzentrieren.
Fachgerechte Entfernung aller Schadstoffe mit Sachkunde und Vollschutz
Mehr erfahrenSichere Entsorgung über zertifizierte Wege mit lückenloser Dokumentation
Mehr erfahrenKomplette Abwicklung aller Genehmigungen und Anträge für Ihren Abbruch
Mehr erfahrenKontaktieren Sie uns für ne unverbindliche Beratung. Wir prüfen Ihr Schadstoffgutachten, klären die Anmeldepflicht und übernehmen alle Formalitäten – rechtssicher und fristgerecht.
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