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Schadstoffsanierung, Entkernung und Abbruch – mit Sachkunde nach TRGS 519
Diese Seite ist der Einstieg für Köln: Sie führt zu unseren Leistungen und erklärt, welche Anzeigen in Nordrhein-Westfalen dazugehören.
Schadstoffsanierung und Gebäudeentkernung nach TRGS 519, 521 und 524 — mit Schadstofferkundung, Behördenanzeige und Entsorgungsnachweis aus einer Hand.
Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung und Erstanalyse. Wir erfassen alle relevanten Schadstoffe und erstellen ein individuelles Konzept.
Transparentes Festpreisangebot mit detaillierter Aufschlüsselung. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
Fachgerechte Durchführung nach TRGS-Richtlinien. Minimale Beeinträchtigung, maximale Sicherheit für alle Beteiligten.
Vollständige Projektdokumentation mit Entsorgungsnachweisen. Rechtssicher und behördentauglich.
Köln ist kreisfreie Stadt, zuständig ist damit das Bauaufsichtsamt der Stadt selbst. Für das gesamte Stadtgebiet gibt es nur diese eine Anlaufstelle, unabhängig vom Stadtbezirk.
Inhaltlich gilt in ganz Nordrhein-Westfalen dasselbe: Nach § 62 Abs. 3 BauO NRW ist die Beseitigung von Gebäuden der Gebäudeklassen 2, 3 – soweit nicht freistehend –, 4 und 5 mindestens einen Monat vorher schriftlich anzuzeigen. Diese Frist gehört in den Bauzeitenplan, sie lässt sich nicht abkürzen. Was für Ihr Objekt konkret gilt, klären wir vor dem Angebot.
Hier läuft es an der Bauaufsicht vorbei: Asbestarbeiten sind der Bezirksregierung Köln anzuzeigen, die als Arbeitsschutzbehörde für den Regierungsbezirk Köln zuständig ist. Nötig ist eine unternehmensbezogene Anzeige, bei wechselnden Baustellen zusätzlich die Angabe von Ort, Beginn und Dauer.
Die Anzeige muss vor Arbeitsbeginn vorliegen. Wie die Sanierung selbst abläuft, steht unter Asbestsanierung.
Unser Betrieb sitzt in Ostwestfalen. Für Köln heißt das: Anfahrt nach Absprache, der Ortstermin wird gebündelt geplant. Wir sagen Ihnen am Telefon, ob und wann wir Ihr Projekt sinnvoll übernehmen können – bevor Sie Zeit in ein Angebot stecken.
Nutzen Sie staatliche Förderungen und steuerliche Vorteile für Ihre Sanierungs- und Rückbauprojekte. Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten.
Bundesförderung für effiziente Gebäude mit attraktiven Zuschüssen
Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen nach §35a EStG
Bundesförderung für Energie und Effizienz bei der Sanierung
Zusätzliche Förderungen von Städten und Kommunen
Unsere Experten kennen alle aktuellen Förderprogramme und unterstützen Sie komplett kostenlos bei der Beantragung. So holen Sie das Maximum für Ihr Projekt heraus.
Unser Partner für professionelle Förderberatung: nexecon.de
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