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Schadstoffsanierung, Entkernung und Abbruch – mit Sachkunde nach TRGS 519
Diese Seite ist der Einstieg für Oberhonnefeld und den Landkreis Neuwied: Sie führt zu unseren Leistungen und erklärt, welche Anzeigen in Rheinland-Pfalz dazugehören.
Schadstoffsanierung und Gebäudeentkernung nach TRGS 519, 521 und 524 — mit Schadstofferkundung, Behördenanzeige und Entsorgungsnachweis aus einer Hand.
Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung und Erstanalyse. Wir erfassen alle relevanten Schadstoffe und erstellen ein individuelles Konzept.
Transparentes Festpreisangebot mit detaillierter Aufschlüsselung. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
Fachgerechte Durchführung nach TRGS-Richtlinien. Minimale Beeinträchtigung, maximale Sicherheit für alle Beteiligten.
Vollständige Projektdokumentation mit Entsorgungsnachweisen. Rechtssicher und behördentauglich.
Oberhonnefeld-Gierend ist eine Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach. Untere Bauaufsichtsbehörde ist deshalb nicht die Gemeinde, sondern die Kreisverwaltung Neuwied. Dort laufen Anzeigen und Genehmigungen für den gesamten Landkreis zusammen.
Maßgeblich ist die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz. Auch dort ist die Beseitigung baulicher Anlagen je nach Gebäudeklasse vorher anzuzeigen. Welche Anzeige für Ihr Objekt konkret nötig ist, klären wir mit der Kreisverwaltung, bevor wir ein Angebot schreiben.
Hier läuft es an der Bauaufsicht vorbei: Asbestarbeiten sind der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz anzuzeigen, die als Arbeitsschutzbehörde für den nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz zuständig ist. Nötig ist eine unternehmensbezogene Anzeige, bei wechselnden Baustellen zusätzlich die Angabe von Ort, Beginn und Dauer.
Die Anzeige muss vor Arbeitsbeginn vorliegen. Wie die Sanierung selbst abläuft, steht unter Asbestsanierung.
Unser Betrieb sitzt in Ostwestfalen. Für den Landkreis Neuwied heißt das: Anfahrt nach Absprache, der Ortstermin wird gebündelt geplant. Wir sagen Ihnen am Telefon, ob und wann wir Ihr Projekt sinnvoll übernehmen können – bevor Sie Zeit in ein Angebot stecken.
Nutzen Sie staatliche Förderungen und steuerliche Vorteile für Ihre Sanierungs- und Rückbauprojekte. Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten.
Bundesförderung für effiziente Gebäude mit attraktiven Zuschüssen
Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen nach §35a EStG
Bundesförderung für Energie und Effizienz bei der Sanierung
Zusätzliche Förderungen von Städten und Kommunen
Unsere Experten kennen alle aktuellen Förderprogramme und unterstützen Sie komplett kostenlos bei der Beantragung. So holen Sie das Maximum für Ihr Projekt heraus.
Unser Partner für professionelle Förderberatung: nexecon.de
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